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Gesetzt den Fall ein Durchreisender verirrt sich in das Wirtshaus dieser 600 Seelengemeinde am Mittag, in der Annahme in einem deutschen Wirtshaus eine warme Mahlzeit zu bekommen.
Kriegt er nicht, weil ja am Essen nichts verdient ist... Soll der Gast dann auch das WWW rebellisch machen, um dem Wirt eins auszuwischen, weil er immer noch Hunger hat?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (9. Oktober 2013, 18:49)
Obwohl...5 Leut und 1 Flasche Wein in 2 Stunden und das Wasser dazu wollens (gibt es bei uns) umsonst........
Die Fragen dazu:
Habt ihr das auch schon einmal erlebt? Ist das nachvollziehbar? Was ist der Sinn dieser Entscheidung? Vermutungen - Gründe dafür?
Es muss nicht dem Gast überlassen sein, die Entscheidung trifft der Wirt.
Idealerweise im Blick auf die örtlichen Gegebenheiten und zu seinem bestmöglichen wirtschaftlichen Überleben.
Nachvollziehbar muss es für mich nicht sein, denn es ist die Entscheidung und das Hausrecht des Wirtes und ich habe die Freiheit woanders hinzugehen. Ergo ist die Erforschung von Gründen für mich unrelevant.