Wenn ein Gast aber bereit ist, etwas zu konsumieren (und sei es nur ein Mineralwasser) und man hat ausreichend Plätze frei... why not?!? Was man daraus macht, liegt in der Hand des Wirtes - und die Chancen stehen gut, dass der Wassertrinker irgendwann zum "richtigen" Essen zurückkehrt und sogar zum Stammgast wird.
P.S.: Heute bin ich zufällig an dem threadauslösendem Etablissement vorbeigekommen. Der Wirt, der uns als freundlich nachfragende "Nur Trinken" - Gäste abgewiesen und beschimpft hatte, stand wie ein geprügelter Hund davor und versuchte, auf der Straße Gäste zu ködern.... was viele Passanten mit einem Wechsel der Straßenseite quittiert haben
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (12. Oktober 2013, 15:54)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (12. Oktober 2013, 16:23)
warum habt ihr nicht die Hojas de Reclamaciones ausgefüllt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (12. Oktober 2013, 18:10)
Dann sahen wir diesen eigentlich recht schönen, eher rustikal gehaltenen, zwar etwas vernachlässigten, aber vom Prinzip her doch eigentlich ansprechenden Laden, wunderten uns, warum da nichts los ist und wollten es einfach mal testen. Ein bisschen Mitleid mit dem Wirt spielte auch mit.
Obwohl "Herr im Haus", handelt es sich um Gasträume, die allgemein zugänglich sind. So ein unbegründeter Quasi-Rauswurf wäre hier in Deutschland letzlich ein Anlass, bei einer Beschwerde beispielsweise bei der Handelskammer die Verlässlichkeit des Unternehmers, besonders im Wiederholungsfalle, infragezustellen.
Genau so ist das .... auch wenn jemand das nicht wahrhaben möchte ... Wobei das unserem Falle (nur für Essen und nicht trinken) keine Rolle spielt, denn da gibt es eine plausible Erklärung, die als rechtliche Begründung zählt. Bei: Nach 2 Stunden das Lokal verlassen zu müssen, weil man den Tisch für neue Gäste braucht obwohl eine neue Bestellung vorliegt, gibt es keine nachhaltige Begründung und der Wirt hätte ein Problem, da hilft auch kein Hausrecht obwohl der Wirt in diesem Fall mein Verständnis hat wenn ich es rein Kalkulatorisch betrachte. Menschlich ist das zwar unter aller Sau aber 1 Teebeutel für 3 Gläser Wasser "...." jeden normalen Wirt an.
Zu einigen anderen Postings folgt sicher noch eine Antwort ....
Zitat
Der Wirt muss überhaupt nichts "begründen", er übt schlichterdings seine Verfügungsgewalt über die Verwendung der Räumlichkeiten und ihrer Einrichtungen aus!
...@revealmap Dann könnte dir wegen erhöhtem Aufwand (auf Raten abtrinken) noch eine "Bearbeitungsgebühr" ins Haus stehen!![]()
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Vollkommen korrekt: Ich habe keine Ahnung von Gastronomie ...