Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (11. Oktober 2013, 22:58)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (11. Oktober 2013, 23:06)
Ein Betreiber eines gastrononischen Betriebes kann nur vertraglich (im Rahmen des Pachtvertrages) an die Ausübung reiner Schankbedienung gebunden werden, ansonsten entscheidet er selbstverständlich frei über den Rahmen seines Angebots.
Zitat
Mir fehlt aktuell die richtige Verbindung für lange Texte, aber Thorben-Hendrik ist genau der Richtige für solche Dinge und wenn er das hier liest, erklärt er das auch .... ansonsten erkläre ich es die natürlich auch ... allerdings später!
Zur Erinnerung ....
auch wenn das in Fett geschrieben ist, muss es nicht stimmen und tut es auch nicht! Das nur, dass es in 2 Minuten kein neues Posting mit ner Fettschrift gibt .... Warte bis dir das evt. TH oder ich dann erkläre .... evt. mach das auch ja Epprechtstein - aber der wird es wohl nicht öffentlich tun ...![]()
Fachbegriff: Trinkhalledort werden sich dann die Leute beschweren, dass es nicht mal was zum essen gibt!
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...und selbst dann erlaubt es das Hausrecht, die Toilettenbenutzungsbedingungen festzulegen! (z.B. einen Obulus zu erheben!)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (12. Oktober 2013, 11:22)