3.) Was würde passieren, wenn ich weiterhin das VI Angebot wahrnehme (Eröffnung 01.08. ) und es darauf vor Ort ankommen lasse? (Vor-Ort-Umbuchung -> Umzug in max 4Sterne Hotel, irgendwo innerorts-> nach "Urlaub" Schadenersatzklage beim RV wegen nichteinhalten des Vertrages)???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (18. Juli 2012, 12:18)
Vielleicht hat das Warten nun ein Ende!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wir werden uns nach bekanntgabe der Alternativen