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401

Donnerstag, 14. Juni 2012, 18:02

@Töle

Klingt meiner Meinung nach dann schon nach einer entschädigungsfähigen Verspätung. Es kann aber auch Gründe geben, die die Airline entlasten und sie um die Zahlungspflicht herumkommen. Höhere Gewalt, bestimmte Wetterlagen, wo die Entscheidung des Flugzeugführers bindend ist, bei nicht vorhersehbaren Streiks von Fluglotsen, Fremdpersonal, bei Terror etc.. Aber nicht alle Gründe, die die Airlines so angeben, haben bei einer rechtlichen Prüfung Bestand.

Und wie bereits zu lesen war, braucht das bei Condor viel Geduld und dauert seine Zeit.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Juni 2012, 18:06)


402

Donnerstag, 14. Juni 2012, 18:14

Jau, danke.

Höhere Gewalt kommt bestimmt als Antwort.

War bestes Wetter, sowohl in Dtl. wie auch am Abflugort Türkei. Streiks gab es m.M. nicht und laut Aussage Bodenpersonal in Antalya ist die Maschine in Frankfurt aufgrund techn. Probleme ausgefallen.



Verstehe aber nicht, warum die dann nicht eine Alternative organisiert bekommen, wenn das Problem wie beschrieben zumindest am Vortag bekannt war.

Also meines Erachtens einfache Fehlplanung der Flottenkapazität, was ja nicht unter höhere Gewalt fällt.

Ich werde berichten...

Nate247

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403

Montag, 18. Juni 2012, 10:39


Wir waren zu dritt: Bessere Hälfte, 1 Nachwuchs (1 Jahr) und ich.

Hatte das 1-jährige Kind ein eigenen Sitzplatz? Wenn nicht, dürfte es auch nicht anspruchsberechtigt sein für Ausgleichszahlungen. Ich meine so ein Fall wäre damals in Rüsselsheim vor dem AG verhandelt worden. Ganz sicher bin ich aber nicht und den Anspruch sollte man auf jeden Fall erst Mal stellen.

Wenn die "Flugzeitenänderung" so kurzfristig und mit Bergründung eines techn. Defekts in einem vorherigem Umlauf begründet wurde, ist es als "Verpätung" zu werten
Gruß
Nate

404

Dienstag, 3. Juli 2012, 10:48

RE: Ähnlicher Fall bei uns...

Hallo liebe Travel-Amigos!

Wir haben leider auch nicht die besten Erfahrungen mit Condor gemacht. Ich schildere mal eben den Fall:
Rückflug Antalya nach Hamburg am 29.04.12 mit ca. 5 Std. Verspätung. Die Verspätung war zwar am Vortag auf Condor.de nachzulesen, aber da ließ sich das Taxi zum Flughafen (Anreise 3,5 Std.) nicht mehr umbestellen, außerdem hätte es ja sein können, dass der Flieger doch früher geht.

Am Flughafen haben wir dann am Check-In neue Boarding-Tickets mit 16:00 Uhr (statt 12:35) erhalten und das Bording ging dann ca. 16:45 endlich los.

Wäre alles halb so schlimm, aber mit meinem 1jährigen Sohn ist das nicht ganz witzig.
Zurück in der Heimat ging dann: 1. Schreiben per normalen Brief an Condor am 03.05. --> keine Reaktion
2. Schreiben per E-Mail am 15.05. --> keine Reaktion
3. Heute geht ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein raus: Fristsetzung Überweisung von 1200 Euro innerhalb von 7 Tagen.



Ist dies die richtige Adresse?

Condor Flugdienst GmbH, Kundenbetreuung,Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main

Da ich davon ausgehe, dass innerhalb der nächsten Wochen nichts passiert, bin ich schon mal über PN mit Kontakt von dem "Condor" Anwalt dankbar!
Vielen Dank!



Hallo Töle, habe dir eine PN. geschickt.


Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
An den Drei Hasen 31

61440 Oberursel

LG. Stintfang

405

Mittwoch, 25. Juli 2012, 21:47

Condor Ausgleichzahlung

Hallo Töle,

hat sich Condor schon gemeldet? Scheinbar sind wir mit der selben Maschine geflogen. :denk:

29.04.2012 Hinflug DE 7024 Boarding 10.50 statt 06.15 von Hamburg nach Antalya

Am Abend vorher Check In, dort wurde man nicht informiert, dass es eine Verspätung gibt. Erst am nächsten Morgen, bei der Passkontrolle wurde es mir mitgeteilt.

Habe 2. Antwortschreiben bekommen,

Ein Anspruch auf die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht jedoch nicht, da uns an der Verspätung und den dadurch eingetretenen Folgen kein Verschulden trifft.Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach Erstattung Ihres geltend gemachten Anspruchs nicht nachkommen können.

Erneut einen Brief geschrieben und die Ausgleichzahlung gefordert, bis zum 14.08.2012 auf mein Konto zuüberweisen.:skeptisch:

13.05.2012 Rückflug DE 7025 pünktlich

LG. Stintfang

406

Montag, 6. August 2012, 20:19

Mal wieder Condor ...

Hallo liebe Travel Amigos,

Kompliment, tolles Forum, sehr gute Beiträge!

Auch wir haben gerade "Spass" mit der Condor...

Anfang Juni erfuhren wir auf der Heimreise aus der Türkei bei Ankunft am Flughafen Antalya, dass sich unser Rückflug nach München von 20.40 Uhr auf 2.50 Uhr verschiebt. Als Grund wurden wieder die bekannten technischen Probleme angegeben. Mit 6:10 Verspätung landeten wir dann in der Früh um 5.05 Uhr in MUC.

Unsere ersten beiden Briefe an die Condor mit Schilderung der Vorkommnisse unter Hinweis auf EU-Verordnung und die entsprechenden Urteile sowie der Fristsetzung wurde mit den entsprechenden vorgefertigten Serienbriefantworten abgefertigt. Man spürt richtig, wie Leid der Condor diese Unannehmlichkeiten tun ...

Nun geht es mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung in die nächste Runde.

Hierzu ein paar Fragen in die Runde:

- Häufig wird über die Erfahrungen mit dem Gerichtsstand Rüsselsheim berichtet. Es müsste ja wegen dem Ankunftsort auch möglich sein München als Ort für die Klageeinreichung auszuwählen. Gibt es auch Erfahrungen mit Verhandlungen in M? Gibt es in M ähnlich Condor-erfahrene Anwälte wie in Rüsselsheim?

- Wie sieht es mit Ansprüchen für Kleinkinder unter 2 Jahren aus? Diese waren ja die größten Leidtragenden der ganzen Odysee... Gibt es hierzu schon rechtskräftige Urteile?

407

Montag, 6. August 2012, 21:17

Hallo girona,

und herzlich willkommen bei den Travelamigos.

Was den Gerichtsstand betrifft, so ist es für den Flughafen München das Amtsgericht Erding und in höherer Instanz das Landgericht Landshut. Letzteres mußte schon mal das eine oder andere Urteil in 2. Instanz zur EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 überprüfen. Aber daraus kann man natürlich kaum ableiten, bei welchem Gericht (Rüsselsheim oder Erding) die Chancen besser stehen. Man kann jedoch die eine oder andere Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang nachlesen. Ob das wirklich hilfreich ist ?

Wichtiger scheint mir, einen kompetenten Fachmann auf diesem Gebiet mit der Vertretung zu beauftragen. Der kann evtl. die Chancen des Gerichtsstands besser beurteilen.
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Jimi Hendrix

408

Dienstag, 7. August 2012, 11:02

Für Klagen gem. der VO (EU) gibt´s keine bestimmte Zuständigkeit. Es kann am Sitz der Airline geklagt werden oder am Erfüllungsort.
Erfüllungsort wäre München, Sitz der Airline Kelsterbach.
Die Annahme, der Gerichtsstand beeinflusse den Ausgang eines Prozesses ist nicht besonders solide.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

409

Dienstag, 7. August 2012, 11:12

Wobei der

EuGH 9.7.2009, C-204/08

festgestellt hat:

Ausschlaggebend für die Wahl des zuständigen Gerichts bei Klagen auf Ausgleichszahlung aufgrund der Annullierung eines Fluges (*) sind weder der Ort des Geschäftssitzes der Fluggesellschaft, noch der Ort, an dem der Vertrag über die Beförderung im Luftverkehr geschlossen wurde.

Eine solche Klage kann nach Wahl des betroffenen Fluggasts bei dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Abflugort liegt, oder bei dem für den Ankunftsort zuständigen Gericht erhoben werden.

(*) Die Verspätungsregelungen ab 3 Stunden wurden auch in den Status einer Annullierung gehoben.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (7. August 2012, 11:57)


410

Dienstag, 7. August 2012, 12:20

... jau, man kann auch am AG seines Wohnortes klagen, womöglich ist man damit der Erste, der das Gericht mit der VO 261/04 bekannt macht.
Das meinte ich in etwa mit "es gibt keine bestimmte Zuständigkeit". :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

411

Dienstag, 7. August 2012, 12:23

Aber der eigene Wohnort des Reisenden ist ausdrücklich als Gerichtsstand ausgenommen.

Und frag mich jetzt nicht nach dem Paragraphen, aber den gibt es in der EU-Verordnung.
Es sei denn, er wohnt am Flughafen :ironic:
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Jimi Hendrix

412

Dienstag, 7. August 2012, 16:01

... Du hast recht, wird in Art. 15 der VO bestimmt. :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

413

Mittwoch, 8. August 2012, 11:40

24h Verspätung

Hallo,

jetzt habe ich mich mal hier angemeldet, um von Euch eine Enschätzung zu meiner Geschichte zu erhalten. :-) Ich hatte für teures Geld folgenden Flug gebucht:
  1. München -> London (BA961)
    24.07. 18:50 -> 24.07. 19:50

  2. London -> Singapore -> Sydney (BA7312/ QF2)
    24.07. 21:30 -> 26.07. 05:10

  3. Sydney -> Auckland (BA7329/ QF141)
    26.07. 06:30 -> 26.06. 11:40
Der Flug nach London hatte 30 Minuten Verspätung, doch das war kein Problem, war ja genügend Puffer vorhanden. Im Terminal angekommen habe ich dann gesehen, dass der Anschlussflug nach Sydney bis 23:00 verspätet ist. Also habe ich gewartet und gewartet und gewartet... Kurz nach Mitternacht änderte sich dann die Aufschrift auf den Bildschirmen, wir sollten nun zum Gate kommen. Bis dahin gab es für die Passagiere keinerlei Informationen, nicht mal am Qantas-Schalter konnte man uns weiterhelfen. Am Gate angekommen durften wir uns wieder hinsetzen und warten. Ca. eine halbe Stunde, dann begann das Boarding.

Es war bereits 01:00 Uhr, als wir alle unsere Plätze eingenommen hatten. Einige Zeit später kommt eine Durchsage: Der Defekt, weswegen sich der Flug verspätet hatte (kaputte Rauchmelder) wurde nun behoben, doch leider ist nun ein anderer Fehler aufgetreten. Wir sollten uns noch etwas gedulden. Doch langsam wurden die Passagiere ungeduldig, gegen 3 Uhr dann die Durchsage: Wir können leider nicht starten. Es war wohl ein wichtiges Kommunikationssystem kaputt, das sogar doppelt vorhanden war, aber beide Teile waren nicht funktionstüchtig. Wir sollten nochmal etwas warten, bis Hotels und Busse organisiert waren. Etwa 20 Minuten später konnten wir das Flugzeug verlassen und gingen zur "Arrivals-Halle". Hier mussten wir nun warten, bis die Busse uns zum Hotel bringen konnten. Es handelte sich um einen voll besetzten Airbus A380, weswegen sehr viele Passagiere weggebracht werden mussten. Etwa gegen 05:00 Uhr war ich dran und konnte in einen Bus einsteigen. Immerhin gings ins Hilton Hotel, doch auch hier war man um diese Uhrzeit natürlich mit solchen Menschenmassen überfordert, gegen 06:00 Uhr hatte ich meine Zimmerkarte in der Hand. Ich habe mich dann entschieden, vor dem Schlafengehen noch schnell zu frühstücken. ;-)

Am selben Tag (25.07.) ging es dann nach dem Mittagessen wieder zum Flughafen, um 15 Uhr sollte es für uns weitergehen. An den Tafeln im Flughafen erschien ein neuer Flug "QF2D" (statt wie am Tag zuvor QF2) für 15 Uhr. Hier ging es relativ flott, schnell waren wir (fast) alle im Flugzeug. Doch das "fast" war das Problem. Am Tag zuvor hatte man alle Gepäckstücke der Einfachheit halber im Flugzeug gelassen, doch jetzt ist ein Passagier nicht wiedergekommen. Also musste vorher noch sein Gepäckstück aus dem Flugzeug befördert werden. Das einzige gute an der Sache: Es war mein Sitznachbar! Somit hatte ich für den Rest des Fluges einen Platz frei neben mir. Mit knapp 45 Minuten zusätzlicher Verspätung sind wir dann endlich abgehoben. Der Zwischenstopp in Singapore war natürlich nur kurz, schnell ging es weiter nach Sydney.

Statt der geplanten Ankunftszeit von 05:30 sind wir gegen 22:30 dort angekommen. Also mehr als 17 Stunden Verspätung. Doch um diese Uhrzeit geht natürlich kein Flug mehr nach Auckland und mein gebuchter Flug war schon seit 16 Stunden weg. Also ging es wieder in ein Hotel. Doch hier war alles besser organisiert. Nach dem Aussteigen aus dem Flugzeug hat jeder Fluggast ein persönliches Schreiben erhalten, in dem stand, welchen Bus er zu welchem Hotel nehmen soll und wann am nächsten Tag sein umgebuchter Anschlussflug geht. Mir wurde der gleiche Flug (BA7329/ QF141) gebucht, den ich selber gebucht hatte, nur eben einen Tag später. Summa summarum bin ich so insgesamt mit ziemlich exakt 24 Stunden Verspätung angekommen.

Natürlich möchte ich eine Entschädigung haben. Bei dieser Verspätung & Entfernung stehen mir ja laut EU-Verordnung 600€ zu. Ich hatte ein British Airways Ticket gebucht - Flüge 2 & 3 waren jedoch Codesharing-Flüge, die von Qantas ausgeführt wurden. Somit muss ja auch Qantas die Entschädigung zahlen. Also habe ich vor ein par Tagen eine E-Mail an Qantas geschrieben und soeben eine Antwort erhalten. Doch die finde ich eher unbefriedigend:

Zitat

Der Abflug war ab London mit QF 2 nach Sydney. Vor einiger Zeit hat der English High Court das neue EU-Gesetz ausgesetzt hat und an den Europäischen Gerichtshof zurückverwiesen.

Ich kann Ihre Enttäuschung über den unplanmäßigen Verlauf der Reise jedoch sehr gut verstehen und bin daher aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine Entschädigung von EUR 300 anzubieten. Mit diesem Betrag sind alle weitere Forderungen abgegolten. Andernfalls muss die Entscheidung des EUGH abgewartet werden.

Wie soll ich darauf reagieren? Ich möchte für diese Strapazen definitiv die 600 Euro haben, aber auch nicht warten, bis der EUGH entschieden hat. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei der Sache mit dem English High Court darum, ob die Rechte bei Annulierung eines Fluges auch bei einer Verspätung gelten. Liege ich da richtig? Nach meinem Verständnis, lag bei mir keine Verspätung sondern eine Annulierung vor, denn als ich nach der "Nacht" im Hotel wieder am Flughafen ankam, stand dort nicht mehr "QF2 - delayed to XX:XX" sondern "QF2D - 15:00". Es gab also eine neue Flugnummer. Auch EUClaim hat in seiner Datenbank eine Annulierung stehen. Das ist für mich eine Annulierung zusammen mit einem neuen außerplanmäßigen Flug. Und die Fluggastreche bei Annulierungen stehen ja beim English High Court in keinster Weise zur Debatte. Oder liege ich da falsch? Ich möchte eigentlich ungern eines der Inkassobüros (wie Flightright oder EUClaim) einschalten, da ich nicht 25% abgeben möchte. Bringt es etwas, die Aufsichtsbehörde einzuschalten? Was soll ich antworten?

Bitte entschuldigt den ewig langen Text, aber ich musste mir das mal von der Seele schreiben. ;-)

Viele Grüße aus dem winterlichen Neuseeland und danke schonmal für Eure Hilfe
John

P.s.: Gibt's hier eigentlich Verspätungs-Highscores? Wie liege ich da so mit 24 Stunden? :-D

414

Mittwoch, 8. August 2012, 12:27

Hallo John,

das ist ja mal eine Fluggeschichte, die sich von einem Nonstop-Urlaubsflug erheblich unterscheidet. Einige Punkte hast Du ja für Dich schon, wie ich finde, gut herausgearbeitet. Da der "Teufel aber meist im Detail steckt" und es hier um Codeshare, Vertragspartner und ausführende Unternehmen, verschiedene Teilstrecken, EU- und Nicht-EU-Fluggesellschaften handelt, empfehle ich Dir auf alle Fälle den Rat eines Fachmanns angesichts der von einem Laien kaum bewertbaren Gesamtproblematik.

Hier findest Du beispielsweise einen, der als Fachanwalt für Reiserecht ziemlich viele Informationen bereitstellt und sogar eine erste Einschätzung und einen Überblick über mögliche Kosten und Risiken auf schriftliche Anfrage gebührenfrei gibt: kanzlei-woicke.de

Falls Du nähere Details vorliegen hast, halte uns mal auf dem Laufenden.

Gruß cuate

PS: 24 Stunden ist schon recht heftig, aber Reisende in die Karibik waren hier schon mal deutlich länger unterwegs :ironic:
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Jimi Hendrix

415

Mittwoch, 8. August 2012, 14:30

Ich bin da ganz bei @cuate: Für eine Beurteilung auf Forenebene ist der Fall zu komplex.
Du solltest aber auf alle Fälle und ungeachtet weiterer Schritte Beschwerde bei der Quantas führen, >>hier der Link zum Formular, die Benutzung verkürzt die Abläufe.

Grundsätzlich steht Dir aus meiner Sicht eine Entschädigung in Höhe von €600 zu, da die VO 261/04 bei Abflügen aus Europa auch für nichteuropäische Fluglinien Anwendung findet.
Allerdings ist es wohl ergebnisorientierter, den Vergleich in Deinem Sinne erneut zu verhandeln, auf eine streitige Lösung wartest Du - bei unsicherem Ausgang! - mindestens 1 Jahr - meist eher länger.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

416

Samstag, 11. August 2012, 21:11

"Wer seine Rechte als Fluggast durchsetzen will, braucht einen langen Atem. Ein Berliner Paar, dass Ende 2010 verspätet mit Iberia geflogen war, musste 18 Monate auf 800 Euro Entschädigung warten. Sogar ein Gerichtsurteil hatte die Fluggesellschaft zunächst ignoriert."

Quelle: test.de

Hier der Bericht zu Iberia: http://www.test.de/Fluglinien-Fluglinie-…429873-4429875/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Nate247

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417

Montag, 13. August 2012, 08:33


- Wie sieht es mit Ansprüchen für Kleinkinder unter 2 Jahren aus? Diese waren ja die größten Leidtragenden der ganzen Odysee... Gibt es hierzu schon rechtskräftige Urteile?


War diese Frage schon beantwortet?

Ich bin auch nicht ganz sicher aber schätze das aber "in praktischer Auslegung der Gerichte" so ein: Falls das Kind einen eigenen "bezahlten" Sitzplatz hatte (ist ja meist nicht so) , dann bestehen auch hier Ansprüche. Falls das Kind kostenfrei mitgeflogen sein sollte, dann nicht. Was aber für den Fall gilt, wenn das Kind zwar ohne Sitzplatzanspruch trotzdem aber z.B. mit einem 10% Ticket mitgeflogen ist, tja ?(

Gemäß der Verordnung gilt diese für Fluggäste, welche "über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen" und gilt damit auch für unter 2-jährige...
Gruß
Nate

418

Montag, 13. August 2012, 22:22

Erklärt zumindest anschaulich, warum etliche Fälle zur neuerlichen Beurteilung an den EuGH zurückverwiesen werden ...
:skeptisch:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

419

Dienstag, 14. August 2012, 17:45

Danke, dass ihr das Thema "Ansprüche für Kleinkinder unter 2 Jahren" nochmals aufgegriffen habt.

Wir wurden nun anwaltschaftlich dahingehend beraten, dass wir nur dann Ansprüche für Kleinkinder unter 2 Jahren stellen könnten, wenn irgendein Betrag für sie bei der Reise in Rechnung gestellt wurde.

Bei uns hat es sich um eine Pauschalreise gehandelt. Hierbei wurden die Kinder zwar auf der Reisebestätigung mit einem Betrag genannt, dieser Betrag wurde aber dann über "100 % Kinderermäßigung" wieder herausgerechnet. Somit werden wir für sie keine Ansprüche erheben (können).

Nate247

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420

Dienstag, 14. August 2012, 20:57

Dann lag ich (als juristischer Laie) gefühlsmäßig ja gar nicht so schlecht...

So ganz schlüssig ist es gemäß der (auch in dem Fall durchaus lückenhaften) Verordnung jedoch nicht, da ja Flugpreis unabhängige Pauschalen fällig sind. Aber ich habe jetzt keine Lust mehr aufs Erbsenzählen :smokie:

@Lisbeth
bin mal gespannt, was vom EuGH in den nächsten Wochen "zurückkommt"
Gruß
Nate