Daß er noch nicht gefeuert wurde, ist nch trauriger...
Niemand
ist berechtigt, den Bundespräsidenten zu entlassen.
Einzige Möglichkeit ist, dass Bundestag und Bundesrat ihn mit Zweidrittel-Mehrheit vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Und nur, wenn das Gericht befindet, der Präsident habe vorsätzlich das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz verletzt, kann das Staatsoberhaupt des Amtes enthoben werden.
Also praktisch in diesem Fall ausgeschlossen. Die Sauerlands dieser Republik sitzen das locker aus.