Ich bin der Meinung, dass die Gründe für seinen Rücktritt es nicht rechtfertigen, Ehrensold zu erhalten.
Wie das Wort schon sagt - Ehre..... hmpf und sollte man es ihm doch nicht absprechen wäre da noch
die Überlegung es nur anteilmäßig zu zahlen - eben nur für die Zeit, die er im Amt war.
Sollte die Staatsanwaltschaft ihm jedoch etwas nachweisen können, sollte ihm der Ehrensold komplett aberkannt werden