ist - frohe festtage und alles gute
und jetzt mal was
Aber wenn dieser nicht in der Buchung enthalten ist bzw separat ausgewiesen ist vor Ort "nachzufordern" da weiss ich jetzt nicht was ich davon halten soll.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nina49« (26. Dezember 2011, 12:53)
Gar nix. Wenn es an den Feiertagen nur ein aufpreispflichtiges Galadinner und kein "normales" Abendessen ohne Aufpreis gibt, dann muss darüber VOR Buchung informiert werden. Alles andere ist nach meinem Verständnis rechtlich nicht zulässig.
Das Ganze liest sich so, als ob beim ein oder anderen Veranstalter beim Druck des Winterkataloges ein Fehler passiert ist und der Feiertagszuschlag schlicht und ergreifend "vergessen" wurde. Kann und soll aber auch nicht das Problem der Gäste sein.