Oha, das wird teuer für die Randalierer
Nee, wird es wahrscheinlich nicht.
Die beiden kamen kurz in Polizei-Gewahrsam. Der zuständige Untersuchungsrichter sah in der Vorgehensweise
keinen unmittelbaren oder gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und damit auch keine unmittelbare Gefährdung. Daher wurde kein Haftbefehl erlassen. Die beiden Randalierer konnten zunächst als "freie Bürger", dass Polizeigewahrsam verlassen.
Ob die Stawa noch Anklage erheben wird und vor allem welche Vergehen man den beiden Pax letztendlich juristisch vorwerfen kann, ist noch nicht entschieden. Nun könnte man sagen, air berlin wird im Rahmen einer Zivilklage den entstandenen Schaden (außerplanmäßige Zwischenlandung, Verspätung von mehreren Stunden etc.) geltend machen. Aber auch das wird kaum durchsetzbar sein. Bei beiden Personen handelt es sich um Ausländer außerhalb der EU. Sie sind längst abgetaucht. Ein Zugriff wird wohl kaum möglich sein. Da bisher keine schweren Straftatbestände vorliegen, dürfte (wenn man den Aufenthaltsort der Personen ermitteln sollte) eine Auslieferungsersuchen chancenlos sein.
Die Jungs sind weg, der Schaden für die Airline ist überschaubar und eine Straftat ist kaum vorzuwerfen. Das von air berlin ausgesprochene "lebenslängliche Flugverbot mit air berlin" ist ein symbolischer Akt, mehr nicht !