Im Gegenteil, bei Überweisungen haben sich die Bedingungen verschärft. Falsche Kontonummer, falscher Überweisungsbetrag? Die Banken haben mit Rückholung nichts mehr zu tun. Da kann man nur noch hoffen, dass z.B. der falsche Geldempfänger einsichtig oder auch zahlungsfähig ist. Ansonsten ist das Geld auf Nimmerwiedersehen futsch.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ironangel« (4. Juni 2013, 08:35)