bei den Travelamigos. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Dezember 2013, 18:53)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Dezember 2013, 21:40)
Hallo Dodo,
wir wollten generell unabhängig von diesem Urteil aufzeigen, dass es durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, auf Flugzeitenänderungen zu reagieren.
Zumal die Frage immer wieder auftaucht, ob dies nun auch für bereits bestehende Buchungen gilt.
Wenn also eine kostenfreie Umbuchung bei Änderungen an bereits bestehenden Buchungen abgelehnt wird, kann man sich immer noch auf die Fluggastrechte beziehen (sofern denn möglich! flightright.de/ihre-passagierrechte ).
sorry, aber dieser Zusammenhang wird ja noch wilder, was hat eine nicht bewilligte Umbuchung mit
@Dodo: Egal wie dieses Urteil ausgehen wird, es ist wie mit allen Sachen in unserem schönen Land. Es gibt eine Ausnahme zur Ausnahme und vllt auch noch mehr Ausnahmen.
Meinst Du es bliebe noch das BVerfG; mit einem Hinweis auf eine Grundrechtsverletzung
google doch mal, was ein BGH Urteil so alles bedeutet