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Epprechtstein

unregistriert

61

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 16:17

Dann bleibt nur noch der EuGH... :patschi: Ich werde nicht dulden, wenn ich JETZT eine Reise für Dezember 2014 buche als Pauschali, dass man mir keine gesicherten Abflugzeiten nennt!
WER sind wir denn: FREIHEIT für PAUSCHALURLAUBER!!! :banane: Und wenn die Reise 800€ mehr kostet, mir scheißegal! :patschi: Denen werde ich es im nächsten Jahr allen zeigen! :cheers:

62

Montag, 23. Dezember 2013, 20:00

Flüge ohne genaue Zeit anzubieten erlaubt!?

Es gibt noch ein Urteil schreibt tourexpi :cool:

Angeblich scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Unterlassungsklage ...

Reiseanbieter dürfen Flüge auch dann verkaufen, wenn die genauen Flugzeiten noch nicht feststehen. Das hat laut dpa das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-7 271/12).

Quelle: tourexpi .... und weiter zum >> Artikel <<

Ein weiterer >> Artikel <<.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (23. Dezember 2013, 20:04)


63

Montag, 23. Dezember 2013, 20:15

Wie im Artikel erwähnt wird, ist das OLG-Urteil einige Tage vor dem BGH-Urteil erlassen worden - und noch nicht rechtskräftig.

Augrund der Sachlage erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass da die höhere Instanz angerufen wird.

PS und persönliche Anmerkung: Andererseits ist Kunden, die zu einem Zeitpunkt Reisen buchen, wo weder Veranstalter noch Fluggesellschaft die Reisezeiten nennen können, weil angeblich noch nicht bekannt, ohnehin kaum zu helfen. Eben von Anfang an eine Art von Glücksreise.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

64

Montag, 23. Dezember 2013, 20:34

Kleinen Unterschied sehe ich, bei SLR ging es um in der Bestätigung stehenden Passus "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!“ und dem Zusatz "Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie Ihren Flugtickets."

Bei TUI dagegen um "Änderungsvorbehalte" jeglicher Flugzeiten.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duess…l_20131122.html
Freedom's just another word for nothing left to lose...

65

Montag, 23. Dezember 2013, 21:08

Noch nicht bekannt ist dabei die eine Seite, die Flugzeiten entnehmen Sie den Flugtickets vermutlich aber auch nicht zu halten. Weil spätestens bei Bekanntwerden der Flugzeiten sind diese ja im Rahmen der Informationspflichten zu benennen. Der Zeitpunkt der Flugticketübergabe erscheint deutlich zu spät.

Mal schauen, was da noch kommt.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

66

Dienstag, 24. Dezember 2013, 08:25

Bis jetzt hat sich Tui noch nicht wieder gemeldet. Blöderweise hab ich die mails auf dem Bürocomputer und hab schon Urlaub. Jetzt fehlt mir mein Ansprechpartner. Aber wie gesagt, die Zeit ist gegen mich. Und ob sich der Aufwand wegen 3 oder 4 Stunden mehr lohnt ist auch fraglich. Der ursprüngliche Flug war ja 10 Stunden früher, daß ist dann schon ein Unterschied.
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

67

Donnerstag, 2. Januar 2014, 14:05

Heute kam eine email, das mein RB über eine evtl. Alternative informiert wurde. Ich soll mein RB erneut kontaktieren, da die Kundenbetreuung ausschließlich vor Ort stattfindet! Jetzt werde ich später nochmal mein RB anrufen, aber ich denke qenn es eine Alternative gegeben hätte, hätten die sich schon gemeldet!
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

68

Samstag, 22. März 2014, 09:48

Die lang erwartete Urteilsbegründung des BGH zur Flugzeitenänderungen (TUI) liegt jetzt vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…4%2F13&nr=67191

Amtliche Leitsätze:

a) Die Luftbeförderung gehört bei einer Flugreise zu der vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistung. Der Reisevertrag muss die Frage regeln, wann sie erbracht werden soll.

b) Der Zeitpunkt der Abreise kann im Reisevertrag nicht nur als nach Tag und Uhrzeit bezeichneter Zeitpunkt vereinbart, sondern auch zum Gegenstand eines Leistungsbestimmungsrechts des Reiseveranstalters gemacht werden, das es diesem erlaubt, die genaue Leistungszeit in-nerhalb eines vereinbarten Rahmens festzulegen. Ein solches Bestimmungsrecht kann auch durch die Vereinbarung einer als voraussichtlich bezeichneten Abreisezeit eingeräumt werden.

c) Liegt dem Reisevertrag eine vom Reiseveranstalter genannte voraus-sichtliche Abreisezeit (hier: Abflugzeit) zugrunde, ist diese jedenfalls annähernd einzuhalten.

d) Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters
"Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."
und
"Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."
benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

69

Samstag, 22. März 2014, 10:57

Naja, früher nannte man so was "Gummiparagraf" :kuller:

70

Samstag, 22. März 2014, 11:06

Wieso früher ?( :knuddel:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

71

Samstag, 22. März 2014, 11:08

Weil es heute mit Sicherheit ein adäquates "Anglizisma" gibt... :ätsch:

72

Samstag, 22. März 2014, 11:09

Abflugzeit ist annähernd einzuhalten, da kommt jetzt meine persönliche Interpretation, die von anderen aber auch anders gesehen werden kann:

Zumindest Flugzeitengrenzung auf bspw. morgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends, nachts.

Da wäre gegenüber bisherigen Regelungen ja schon viel mit gewonnen.
Und erlaubt allen Beteiligten eine überschaubare Flexibilität.

PS: Wir schreiben hier über Pauschalreisen.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

73

Samstag, 22. März 2014, 11:13

PS: Wir schreiben hier über Pauschalreisen.


Das darf man hier nicht vergessen !
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

74

Samstag, 22. März 2014, 11:13

zu PS: Hat das jemand angezweifelt? :denk: :knuddel:

75

Samstag, 22. März 2014, 11:18

Nö, nur prophylaktisch gemeint :knuddel:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

76

Samstag, 22. März 2014, 12:34

Hallo,

Hört sich ja gut an, jetzt bin ich mal auf das Antwortschreiben der Tui gespannt.
Verschiebung bei mir von 19.20 Uhr (abends für mich) auf 10.20 (vormittags).

Gruß
Marcus

77

Samstag, 22. März 2014, 18:56

WoW was für ein tolles Forum hier!

Nun habe ich auch ein Problem mit gebuchten Flügen und hoffe der ein oder andere kann mir helfen.

Zu den Fakten

Ich habe am 13.01.2014 einen Hin- und Rückflug direkt bei Tuifly gebucht. Für 6 Personen

Hinflug: Flug (X3)2788 Hannover 10:50 Uhr am 11.05. nach Menorca (Ankunft 13:15 Uhr)
Rückflug:Flug (X3)2789 Menorca 19:45 Uhr am 22.05. nach Hannover (Ankunft 22:10 Uhr)

Ich habe Hannover gewählt da wir aus Göttingen (ca. 100 km entfernt, 1 Stunde Autofahrt) kommen und dies gut mit 2 Autos erreichbar ist.
Nachdem ich die Flüge gebucht habe, habe ich gleich im Anschluss ein Ferienhaus und 2 Mietwagen gebucht und bereits bezahlt. Autos und Haus habe ich bis einschlislich den 22.5. gebucht, da wir ja erst spät nach Hause fliegen und wir so noch gen ganzen Urlaubstag haben.

Nun am 04.03. die Benachrichtigung dass die Flugzeit sich geändert hat.
Zum Glück betrifft es nur den RÜCKFLUG.
Neue Rückflugzeit: Abflug 07:50 Uhr !!!! Das sind knapp 12 Stunden unterschied!!!

Für mich nicht akzeptabel. Ich habe Tuifly noch am selben Tag geschrieben dass ich den angeboteten Flug nicht annehme und auf den ursprünglich gebuchten Flug bestehe.

Eine Woche später wurden mir/uns angeboten einen Rückflug nach Düsseldorf (inkl. Rail&Fly) zu nehmen.
Abflug Menorca 20:40 Uhr - Ankunft 22:55 Uhr. Soweit ja okay. Aber das der nächste Zug erst um 3 Uhr nachts fährt und wir dann erst gegen 7 Uhr morgens wieder in Göttingen sind, macht auch diesen Flug nicht akzeptabel. Zumal dann ja auch immer noch die 2 Autos in Hannover stehen!
Auch diesen Flug habe ich wegen Unzumutbarkeit abgelehnt und einen Gegenvorschlag gemacht.
Ich habe den Vorschlag geäußert den frühen Flug (7:50 Uhr nach Hannover) zu akzeptieren. Wenn uns im Gegenzug ein Preisnachlass erlassen wird. Den Betrag nenne ich hier mal nicht. Es waren aber ca. 90 % des Rückflugpreises.

Daraufhin antwortete Tuifly das sie uns kein Preisnachlass geben können da es sich um eine Flugzeitänderung und keine Flugzeitverspätung handel. Zudem sei Tuifly verpflichtet alle Kunden gleich zu behandeln etc.
In der selben Mail haben sie uns angeboten zum frühen Flug kostenlos Premium Menues oder kostenlose Sitzplatzreservierung wahr zu nehmen.
In meinen Augen lächerlich! Oder sehe ich das zu überzogen?

Ich habe letztendlich auch dieses Angebot abgelehnt, weil auch das nicht annähernd unseren ursprünglich vereinbarten Leistungen entspricht.
Ich bestand weiterhin auf den vereinbarten Vertrag und den damit verbundenem Flug um 19:45 Uhr.
In der Buchungsbestätigung und Rechnung sind keine voraussichtlichen Abflugszeiten angegeben. Auch ist in den AGBs und ABBs nichts mehr zu finden was auf unverbindliche Zeiten hinweist.

Ich habe das gefühl im Recht zu sein, gerade nachdem was ich hier so gelesen habe.
Bin mir aber nicht ganz sicher wie das hier weitergehen soll/könnte!?
Die können ja kein Flug aus dem Ärmel zaubern.
Denn ich habe schonmal geschaut, am 22.05. fliegt kein Flieger direkt nach Hannover oder in den Norddeutschen Raum zu später Stunde( ab 17 Uhr).
Ich bin aber auch nicht bereit einen Flug der mehr als 3-4 Stunden eher fliegt zu nehmen ohne dafür entschädigt zu werden.
Ich mein ich hätte mir auch Haus und Autos sparen können...

Könnt Ihre mir sagen wie das weiter gehen könnte? Auf Anwalt etc. habe ich eigentlich keine Lust und Zeit :(

78

Samstag, 22. März 2014, 19:10

Du hast einen Werkvertrag (nur Flug) und hat mit den obigen Entscheidungen nix zutun.
Du kannst kostenlos kündigen und Dir etwas "Besseres" suchen :ironic:
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79

Samstag, 22. März 2014, 19:32

Hallo topeman, und willkommen hier im Forum bei den Travelamigos.

Hab mir Deine Informationen mal im Detail durchgelesen und ich bin generell auch der Meinung, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Und gerade bei einer Nur-Flug-Buchung zählt ja als Fixtermin nicht nur der Tag, sondern auch die vereinbarte Flugzeit und der Flug von A nach B dazu.

Aber wenn ich die verbleibenden Möglichkeiten eines Rückflugs recherchiere, dann bleibt kaum noch was.

Einzig ein airberlin - Flug um 18:00 Uhr mit Zwischenlandung in Palma und Weiterflug nach Hannover.

Steht aber mit knapp 800 € im verbliebenen und buchbaren Flextarif.
Von daher ist eine Umbuchung auf diesen Flug durch TUIfly (bei 6 Personen) eher unrealistisch.

Was bleibt dann noch?
- Den verschobenen Flug zu akzeptieren und versuchen, der Airline die letzte Tagesrate für das Ferienhaus weiterzugeben
- 2 Mietwagen von Düsseldorf nach Hannover
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

80

Samstag, 22. März 2014, 19:37

...nicht antreten(stornieren) und Schadensersatz fordern - dürfte passen!
Rechtliche Unterstützung findet man hier !
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