Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »urlaub-ohne-kinder« (3. April 2013, 15:41)
Im Falle der Weigerung habe man gedroht, ihn "am Flughafen stehen zu lassen".
Das muss sich kein Urlauber gefallen lassen. Wenn man wegen einer Überbuchung, etc. auf einen sofortigen Rückflug besteht, dann ist der Veranstalter auch verpflichtet, einen mit der nächstmöglichen Maschine wieder nach Hause zu bringen. Gibt es für den selben Tag keine freien Flüge mehr (z. B. bei Ankunft am späten Abend), muss man u. U. noch eine Nacht im Hotel in kauf nehmen. Aber kein Veranstalter hat das Recht, einen Gast im Flughafen stehen zu lassen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. April 2013, 13:25)