@WXYZ
und wieder OT ohne Hinweis, mit persönlichen Verbalangriffen
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@WXYZ
und wieder OT ohne Hinweis, mit persönlichen Verbalangriffen
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Dort kann die Zuwendung einer Tasse Kaffee u.U. als Bestechung angesehen werden.
Bedingt strafbar nach § 331Stgb
http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (5. Juni 2014, 18:50)
Sorry Du gehst mit dem Begriff sehr sorglos und vor unwissend vor .* Ich mache es ungern, aber Du dokumentierst mit Deinem Posting, dass Du in diesem Bereich über erhebliche Wissensdefizite verfügst.
Wenn ich alles glaube, aber das Du jemanden ungern Unwissenheit unterstellst......nie im Leben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (5. Juni 2014, 19:06)
aber manchmal muss ich.......
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (5. Juni 2014, 19:17)
Dann richtiiiiiiiiiich
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »superfx« (5. Juni 2014, 21:38)
und wie ausgelastet das Lokal ist.
....ja, hatte meinen post auch so definiert .Willst nur bestimmte Meinungen hören?
bis dahin freue ich mich an dem reservierten Tisch for free
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (6. Juni 2014, 00:17)
Ich bin zwar nicht Eppi, aber ich würde mal unterscheiden ob es ein Stammgast oder eine Laufkundschaft ist.
Stammgast zieht immer vor Laufkundschaft![]()
Und danach.....ob es ein Ungustel ist oder nichtund wie ausgelastet das Lokal ist.
Kann man aber meiner Meinung nach nicht mit einem bereits vorab bezahlten Essen vergleichen und darum geht es letzendlich.
Für den Profi ein "Scheissthema"
weil alles unter einen Hut zu bringen, schwierig ist!!!