kannst Du mir einmal die Nachteile für den Arbeitnehmer nennen?Die Schweizer sind ja bekannt für interessante Ergebnisse von Volksabstimmungen, man könnte auch sagen, sie sind bekannt für besonders reife, besonnene Entscheidungen. Eine Verlängerung des Mindesturlaubs hat ja nicht nur Vorteile.
Da bin ich ganz bei Dir. Ich bin ja selber nur ein kleines Rädchen und kein Fabriksdirektor. Aber auch in der Schweiz gibt's mehr kleine Rädchen als Bankdirektoren und Firmenchefs. Irgendwas muss ja an der Entscheidung dran sein.Das kann doch nicht in unserem Sinne sein oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NoDurians« (12. März 2012, 12:20)
Der Arbeitnehmer hat keine Nachteile, zumindest nicht kurzfristig. Wenn seine Firma dann den Standort in ein anderes Land auslagert, hat er zum Beispiel den Nachteil, jeden Tag nach Indien pendeln zu müssen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Speimaanes« (12. März 2012, 13:33)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lotti« (12. März 2012, 14:16)
Ich weiß es zwar nicht, aber ich glaub nicht, dass der gesetzlich festgelegte Erholungsurlaub durch Streiks durchgesetzt wurde. Ich könnte mir eher vorstellen, dass er in Zeiten der Hochkonjunktur eingeführt und als Wahlzuckerl immer wieder erhöht wurde.soziale Errungenschaften wie z.b. Urlaub, die wir in den letzten 40 Jahren mhsam erstreikt haben
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »summerdream« (12. März 2012, 14:27)