Ab 1. Mai 2010 wird in der Schweiz in den allen öffentlichen Gebäuden, mit geschlossenen Räumen, Einkaufszentren, Schulen, Kinos und Sportanlagen, Arbeitsplätze mit mehreren Leuten und den Restaurants das Rauchverbot eingeführt.
Ausnahmen gibt es für Restaurants und Bars unter 80qm, diese können wählen ob sie ein Raucherlokal sind.
Größere Lokalitäten dürfen auch Raucherräume einrichten.