Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (4. September 2013, 14:19)
Aber nur mit einer guten Rechtschuttzversicherung. Verbraucherschutz ade. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Laida Lama« (4. September 2013, 18:27)
5 Tage keiner gestorben,und schon ist SAVE Wally wieder on tour!![]()
finde ich zum
, denn ICH und viele Ägyptenurlauber entscheiden immer noch selbst, ob uns die aktuell ruhige Lage ausreichend erscheint, um einen Urlaub in Hurghada anzutreten.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »wally« (4. September 2013, 20:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (4. September 2013, 23:01)
Danke für diese Präzisierung!Da die Situation meist unmittelbar vor Abreise akut wird und zu entscheiden ist und Reisen im Allgemeinen bereits 4 Wochen vor Reiseantritt zu 100% vorausgezahlt werden, ist es eher umgekehrt. Der Reisende hat auf Rückzahlung zu klagen, soweit es keine Einigung im Vorfeld aufgrund der Reiselage gibt. Und genau die ist ja selbst unter Reiseveranstaltern uneinheitlich in der Betrachtungsweise. Siehe mein Beitrag weiter oben.