Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Laida Lama« (2. August 2013, 19:34)
nicht wirklich oder?
- ich möchte die mal sehen, wenn das Heim abfackeln würde, weil ggfs. Reaktionszeiten etwas länger und Regeln etwas lascher wären!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Casi71« (2. August 2013, 20:05)
...habe allerdings überhaupt kein Verständnis, dass man den armen Opa die volle Härte des Gesetzes spüren lässt, andererseits richtige Verbrecher sich frei bewegen dürfen. Das Augenmaß fehlt mir hier.
@fischkopp:
(Extrem!!!)rauchen auf dem Balkon wird mittlerweile teilweise(!) wie grillen auf dem Balkon gehandhabt![]()
Die Story ist ein paar Jahre her... aber ich lebte damals noch in einer Mietwohnung in Hannover. By the way - geraucht wurde bei mir nur in der Küche (Winter) oder auf dem Balkon (Sommer) und gelüftet wurde auch. Von einer Dienstreise nach Ägypten brachte ich eine Sisha mit. Und Apfeltabak.
Die (überaus wachsamen) Nachbarn von gegenüber hatten die Polizei verständigt, weil sie meinten, dass ich auf meinem Balkon kiffen würde
Die Beamten rückten pflichtschuldig an, überzeugten sich, dass nichts Illegales im Tabak war... und zogen wieder davon. So kann man auch Steuergelder verschwenden
Wie "macht wenig Arbeit"?Ich sage es mal so: Die Justiz konzentriert sich in dem Fall auf etwas, was machbar ist und wenig Arbeit macht. Da wurde sozusagen ein Bauernopfer gefunden. Natürlich ist es nicht ok, die Wohnungstür als Lüftung zu missbrauchen - keine Frage. Und wenn es schon Abmahnungen deswegen gab - ok, dann muss der Mieter halt auch mit Konsequenzen rechnen.
Dennoch denke ich, dass unsere Gerichte eigentlich Wichtigeres zu tun haben, als einem Opi das Lüften beizubringen bzw. ihn vor die Tür zu setzen![]()
