Allerdings sprach der Moderator den Namen bewusst langsam wie folgt aus: Berlustconi ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (27. Oktober 2012, 18:56)
Das hat er doch noch rechtzeitig abgeschafft.@ElBuitre
Nein, ein laufendes Verfahren kann nicht verjähren; wenn der Staatsanwalt anklagt, ist die Verjährung bis zum rechtskräftigen Urteil gehemmt.