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1

Mittwoch, 12. Februar 2014, 13:26

BGH: Kinder müssen trotz Kontaktabbruch für Eltern zahlen

"Jahrzehntelang wollte der Vater nichts von ihm wissen. Dennoch muss der Sohn jetzt für die Heimkosten zahlen. Dabei hatte der Vater den Sohn sogar enterbt. Für den Bundesgerichtshof kein Argument."

Quelle und Bericht: sueddeutsche.de

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1546177
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Mittwoch, 12. Februar 2014, 14:15

:skandal: :thumbdown:

3

Mittwoch, 12. Februar 2014, 15:40

Mal ein paar Hintergrundzahlen. Auch wenn aus 2006:

http://www.focus.de/finanzen/recht/kinde…_aid_20573.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Mittwoch, 12. Februar 2014, 16:24

Das war doch schon immer so, dass die Kinder aufkommen, wenn weder Rente noch
vorhandenes Sparguthaben etc. vorhanden war :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Mittwoch, 12. Februar 2014, 16:32

Ja schon - aber in dem Fall ging es darum, dass der Vater jeden Kontakt abgebrochen, Kontaktversuche verhindert und den Sohn enterbt hat. Daher wollte der Sohn nicht für ihn aufkommen - find ich irgendwie verständlich. Das Gericht hat jedoch anders entschieden.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Kinder nicht für die Eltern aufkommen müssen. Ein solcher Fall wäre z.B. wenn eine Mutter ihr dreijähriges Kind verlassen würde und sich nicht mehr um dessen Erziehung kümmert. Für solche Fälle gibt es wohl Entscheidungen nach denen die Kinder nicht für die Aufwendungen haften.

Ich hab mir das übrigens nicht ausgedacht - das Beispiel wurde heute lang und breit in einer Radiosendung erläutert. Irgendwann kurz nach 12.00 Uhr bei b5aktuell.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

6

Mittwoch, 12. Februar 2014, 16:37

Das stimmt auch Mappi, nur bei diesem Fall war besagter Sohn bereits Volljährig, zumindest über 18J. (wann war man denn noch mal ab 18J. volljährig - ist doch auch schon über 20 Jahre her)

Härtefälle gab es auch schon immer, welche die Haftung ausschlossen :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (12. Februar 2014, 16:40)


7

Mittwoch, 12. Februar 2014, 16:41

Ich weiß, es ging mir nur darum darzulegen, dass von Seiten des Vaters jeder Kontakt verhindert wurde. Deshalb wollte der Junior nicht zahlen - der BGH hat ihn dazu verpflichtet. Das genannte Beispiel sollte nur eine Ausnahme darstellen.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

summerdream

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8

Mittwoch, 12. Februar 2014, 19:23

Dodo,

volljährig mit 18 wurde man am 1. Januar 1975. War das damals eine Party als mit Beginn des neuen Jahres schlagartig 3 Jahrgänge volljährig wurden. :cheers: :yippie: :banane: :knutschen:

Ganz abgesehen davon ist es gefühlsmäßig sehr schwierig mit Unterhaltszahlungen wenn die Familienbindung fehlt. Kinder müssen für die Eltern aufkommen, ist in Ordnung sofern die Eltern auch immer für einen da waren. Wenn aber ein Elternteil sich um nichts gekümmert hat und dann Unterhalt zu zahlen ist, ist das bestimmt bitter aber leider kommt man nicht drum rum.

Im vorliegenden Fall hat sich der Vater 18 Jahre lang um seinen Sohn gekümmert. Warum er ihn anschließend enterbt hat ist nicht bekannt und hat vielleicht oder auch sehr wahrscheinlich seinen Grund. Deshalb sollte man da vorsichtig sein mit einer Stellungnahme.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

9

Mittwoch, 12. Februar 2014, 19:45

Jetzt, wo Du es sagst dreamy :D
fällt es mir auch wieder ein, Fete war dann auch bei 2 meiner Geschwister angesagt :thumbsup:

Ich denke ebenfalls, hier müsste man wesentlich mehr zu den Hintergründen wissen, um
irgendeine Stellung dazu nehmen zu können.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

10

Mittwoch, 12. Februar 2014, 20:20

Hm ich sehe das sehr zwiegespalten.....jene Kinder die immer den lieblichen Kontakt zu den Eltern hatten "putzen" sich im Falle des Falles sicher nicht ab und fühlen sich sicher auch verantwortlich einzuspringen wenn Papa oder Mama nun vom Kind Hilfe braucht!

Es sollte jedoch schon auch Verständnis für die Kinder aufkommen die vielleicht ein nicht so gutes Verhältnis zu einem Elternteil haben/hatten....egal wie alt die Kinder sind/waren.

Ich würde mit Sicherheit nicht dafür aufkommen sollte jemals der Fall bei mir eintreffen........


summerdream

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11

Mittwoch, 12. Februar 2014, 20:29

Wenn der Fall eintrifft fragt niemand danach wie das Verhältnis war. Du hast zu zahlen und wenn du Pech hast geht ein Großteil deiner eigenen Alterssicherung dabei drauf. Das haben dann wiederum deine Kinder auszubaden.

Es ist nicht gerecht aber bevor die Allgemeinheit dafür zahlen muss sind davor immer noch die Angehörigen dran. Ich kann davon ein Lied singen.
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12

Mittwoch, 12. Februar 2014, 20:37

natürlich fragt mich niemand ob ich will oder nicht. Der Staat holt es sich schon.....irgendwo aber sicher nicht bei mir alleine :ironic: !

Es gibt immer Mittel und Wege - wo´s nix gibt kann auch nix geholt werden!


Epprechtstein

unregistriert

13

Mittwoch, 12. Februar 2014, 20:45

Ist zwar "eine riskante" Einstellung :knuddel: , aber nicht von der Hand zu weisen :thumbsup:

14

Donnerstag, 13. Februar 2014, 04:52

Schwieriges Thema......Ich würde mich Stinerl anschließen :thumbsup:

15

Donnerstag, 13. Februar 2014, 12:31

Es gibt immer Mittel und Wege - wo´s nix gibt kann auch nix geholt werden!



Absolut richtig ! Der Sohn war/ist ja auch Beamter, wo bekanntlich sowieso nix zu holen ist :HC:

Mal abgesehen davon, hätte aber auch der Sohn im umgekehrten Fall seinem Vater ggü Ansprüche
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Fitschi

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16

Donnerstag, 13. Februar 2014, 21:47

Ich war auch ein Scheidungskind und mein leiblicher Vater hat sich null um mich gekümmert.
Wenn ich für den nun zahlen sollte.....halte ich es wie Stinerl......niemals nicht.......ich kenn den doch gar nicht.....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)