@ lavidaloca
die angesprochene Bewertung ist derzeit noch über die Cache zu lesen.
Das Problem für einen Seitenbetreiber ist, dass es sich bei einer solchen Schilderung um eine Behauptung geht und nicht mehr um eine subjektive Meinung. Eine subjektive Meinung ist erlaubt - eine Behauptung, die nicht zu beweisen ist - kann unter Umständen teuer werden. Sowohl für den Verfasser als auch für einen Seitenbetreiber. Denn dieser muss nach Kenntnis hier einschreiten. Da man angibt, sämtliche Hotelbewertungen zu kontrollieren ist die Kenntnis schon im Vorfeld vorhanden oder muss vermutet werden.
So sehe ich die Sache von meiner Seite - was aber nicht stimmen muss und keine Rechtshilfe ist.
Und ich gehe davon aus, dass die angeforderte Stellungnahme der Gäste-Betreuerin aus bleibt. Evt. solltest du von HC eine Stellungnahme anfordern, denn auf einer anderen Seite etwas zu diskutieren bei dem sich kein Verantwortlicher für die Löschung äußert, ist äußerst müßig.