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Hasenbär

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41

Montag, 6. August 2018, 22:03

Hast Du Dir schon über den Gerichtsstand Gedanken gemacht, falls easyjet nicht freiwillig oder zu wenig erstattet?

Nein, das wird dann Anwalt sein Vergnügen. Ob die auch ein Rückerstattungsformular für die Anwaltskosten haben? :patschi:
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

42

Montag, 6. August 2018, 22:25

Auf alle Fälle kommen Prag oder London (Gatwick) als Start- und Zielflughafen infrage.

Aber, da easyjet seinen Firmensitz neben der britischen Zentrale in Luton mittlerweile auch in Wien hat, wo mehr als 100 Maschinen stationiert sind, könnten es optional auch London Luton = easyjet UK oder Wien als Sitz der easyjet Europe GmbH werden. Viele Flüge zwischen Gatwick und Prag werden mit Maschinen mit OE-Kennung durchgeführt. Das nur mal am Rande. Wobei die Kommunikation in deutsch ja das Ganze erleichtern dürfte. Deutsche Gesetzgebung außen vor.

Da hat dein Anwalt schon mal die Qual der Wahl
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Hasenbär

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43

Montag, 6. August 2018, 22:29

Verbraucherzentrale und RTL wären in dem Stadium natürlich auch eine Möglichkeit.
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

44

Montag, 6. August 2018, 22:32

Zumindest für RTL ist das Thema vermutlich nicht massentauglich. Da hättest Du schon von Palma aus starten müssen :ironic:
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45

Dienstag, 7. August 2018, 01:52

Zumindest für RTL ist das Thema vermutlich nicht massentauglich. Da hättest Du schon von Palma aus starten müssen :ironic:

:smil1:
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Willi18

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46

Dienstag, 7. August 2018, 09:25

Zumindest für RTL ist das Thema vermutlich nicht massentauglich. Da hättest Du schon von Palma aus starten müssen :ironic:

:smil1:
Der Benkö kennt sich in Prag nicht aus :crazy:
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben.

47

Dienstag, 7. August 2018, 10:47

Im Zusammenhang mit dem Luxemburger Urteil bei Streik und Ausgleichszahlung gegen Airlines, hier Lufthansa, wird über das "Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ( bis 5000 € ) berichtet, bei dem man die Europäische Verbraucherzentrale zunächst um Vermittlung bittet und soweit dort keine Einigung erzielt werden kann, auch ohne Anwalt mittels Formular (da hast Du ja jetzt schon Erfahrung) seine Forderung einreichen kann:

https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do
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WXYZ

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48

Dienstag, 7. August 2018, 10:57

Verbraucherzentrale und RTL wären in dem Stadium natürlich auch eine Möglichkeit.


Ich hatte es befürchtet !

Hasenbär

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49

Dienstag, 7. August 2018, 13:50

Ich denke nicht, dass ich darüber überhaupt nachdenken muss. Der Anspruch ist ja absolut unstrittig. Die Airline feilscht ja auch garnicht (zumindest bisher), sie machen es dem Verbraucher nur unverschämt schwer. Außerdem bin ich begeistert, wie schnell geantwortet wird. Das habe ich so nicht erwartet. Die Regulierungskapazitäten einer Billig Airline müssten doch auf Monate hin ausgebucht sein. Mal abgesehen davon, dass der Flug überhaupt ausfallen musste, will ich mich echt nicht beklagen. Wenn ich einen Billigflieger buche, rechne ich eigentlich mit deutlich größeren Schwierigkeiten.

Aber weiter zur Sache denn die Antwort von EasyJet ist da.
Auszug :
„Bezüglich Ihres Anliegens möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Beantragung ausschließlich über das Schadenersatzanspruchsformular bzw. das Kostenerstattungsformular auf unserer Homepage stattfindet.

Für die Eingabe der Mobilfunknummer schlagen wir die Angabe der in der Buchung hinterlegten Nummer (+xx xxx xxxxxxx) als Platzhalter vor.

Unserer Homepage easyjet.com ist zwar in Darstellung und Funktionalität für den Browser Google Chrome optimiert, jedoch auf mit anderen Browsern nutzbar. Bitte wechseln Sie diesen ggf. und/oder löschen Sie die Cookies im Zwischenspeicher!“
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50

Dienstag, 7. August 2018, 13:56

Also was das Schadenersatzanspruchsformular angeht, wenn die mir vorgeben, dass ich falsche Angaben machen soll, dann habe ich damit auch kein Problem.
»Hasenbär« hat folgendes Bild angehängt:
  • F1377D51-C94A-464D-B1AC-5A6F9314957C.jpeg
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51

Dienstag, 7. August 2018, 14:22

Was den 2. Abschnitt angeht ... Mal abgesehen davon, dass es eine ganz andere, als die im Chat gemachte Aussage ist („mit anderen Browsern nutzbar“) finde ich ganz besonders den Vorschlag zur Problemlösung lustig („Bitte wechseln Sie diesen ggf“). Ich stelle mir gerade Oma/Opa vor, die noch nicht einmal wissen, was ein Browser ist und werde das mal hinterfragen ...
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (7. August 2018, 14:30)


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52

Mittwoch, 8. August 2018, 13:31

„Bezüglich Ihres Anliegens möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Beantragung ausschließlich über das Schadenersatzanspruchsformular bzw. das Kostenerstattungsformular auf unserer Homepage stattfindet.

Für die Eingabe der Mobilfunknummer schlagen wir die Angabe der in der Buchung hinterlegten Nummer (+xx xxx xxxxxxx) als Platzhalter vor.

Also was das Schadenersatzanspruchsformular angeht, wenn die mir vorgeben, dass ich falsche Angaben machen soll, dann habe ich damit auch kein Problem.


Heute erhielt ich diese E-Mail (man glaubt es nicht ) :

Lieber Hasenbaer,

Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Ich bin mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben leider nicht in der Lage, Ihre Buchung zu ermitteln.
Antworten Sie bitte auf diese E-Mail mit den unten genannten Informationen, damit ich Ihre Anfrage bearbeiten kann;

- Buchungsnummer
- Vor- und Nachname der Passagiere
- Für die Buchung verwendete E-Mail-Adresse
- Flugnummer und Datum

Falls Sie die Buchung nicht selbst vorgenommen haben, benötige ich ebenfalls die Zustimmung des Buchenden, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
easyJet-Kundendienst

:batsch:
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53

Mittwoch, 8. August 2018, 14:00

Sieh an! Sieh an!

Welch "unerwartete" Wendung... :trostsmile:

Was für Arschgeigen!

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54

Donnerstag, 9. August 2018, 11:53

Weiter geht's. Hatte heute einen superfreundlichen Anruf vom Spezialteam. Man konnte meine Anfrage nicht zuordnen, weil ich wohl das falsche Datum (den falschen Monat) ausgewählt hatte. :tüte: Inzwischen folgende E-Mail erhalten.

(Auszug) "Die Rückerstattung des annullierten Fluges, in Höhe von 223,46 EUR, wurde von mir veranlasst. Sie erhalten die Gutschrift innerhalb von 5-7 Werktagen auf die hinterlegte Zahlart, welche in der Buchung verwendet wurde."

Man geht also nicht den Weg, die Kosten für den neuen Flug zu erstatten, sondern man schreibt den annulierten Flug gut und wir müssen uns nachträglich um die Mehrkosten streiten.

(Auszug) Bitte senden Sie uns ein Screenshot mit der Fehlermeldung, die Ihnen beim Hochladen der Belege angezeigt wird."
»Hasenbär« hat folgendes Bild angehängt:
  • Formularfehler Dateianhang.jpg
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (9. August 2018, 12:01)


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55

Donnerstag, 9. August 2018, 17:19

Nach der erneuten Beantragung des Ausgleichs ...

"Vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben. Wir entschuldigen uns für die kürzlich angesagte Verzögerung oder Streichung Ihres Fluges. Wir haben jetzt Ihren Anspruch auf die Entschädigung, nach Verordnung EU261/2004 erhalten. Unser Team wird es überprüfen und Sie erhalten von uns innerhalb den nächsten 45 Werktage eine Rückantwort darauf."

45 Werktage = 9 Wochen :shocked:
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56

Donnerstag, 9. August 2018, 17:29

Der Samstag zählt auch als Werktag hierzulande. Von daher max. 7,5 Wochen :corräkt:
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Sonntag, 12. August 2018, 08:44

(Auszug) "Die Rückerstattung des annullierten Fluges, in Höhe von 223,46 EUR, wurde von mir veranlasst. Sie erhalten die Gutschrift innerhalb von 5-7 Werktagen auf die hinterlegte Zahlart, welche in der Buchung verwendet wurde."

Das Geld ist dann schon mal auf meinem Kono eingegangen. :TOP:
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58

Dienstag, 14. August 2018, 20:31

(Auszug) Bitte senden Sie uns ein Screenshot mit der Fehlermeldung, die Ihnen beim Hochladen der Belege angezeigt wird."

Der screenshot wurde am 09.08. mittags gesendet. Seitdem keine Antwort und auch nicht, als ich eine Antwort am Sonntag hinterfragt habe. Zeit Druck zu machen. :go:
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Dienstag, 14. August 2018, 20:36

Was haltet ihr davon?


Sehr geehrte Kundenbetreuung,

die Rückerstattung des Flugpreises ist am 09.08.2018 auf meinem Konto eingegangen. Keine akzeptable Lösung scheint sich dagegen bei den Ausgleichszahlungen, die sich aus den Ansprüchen gemäß Verordnung (EG) 261/2004 pro Fluggast ergeben, sowie für die Erstattung der zusätzlichen Kosten (Art. 9: Anspruch auf Betreuungsleistungen) abzuzeichnen. Sämtliche Quittungs-/Rechnungskopien wurden Ihnen bereits mehrfach zugestellt. Ebenso der screenshot mit der Fehlermeldung bei der Benutzung ihres Erstattungsformulars sowie der screenshot vom Online-Chat. An der Erkenntnis, dass ein spezieller Browser installiert werden muss, konnte auch das vorgeschlagene Löschen der Cookies nichts ändern. Auf meine Frage, wie es weiter gehen soll, gab es keine Antwort.

Die von ihnen vorgegebene Prozedur und die Forderung nach Installation eines bestimmten Browsers stellen einen erheblichen Lästigkeitsfaktor dar und bilden in unseren Augen ein unverhältnismäßiges Hindernis für ihre Kunden, die lediglich ihren Rechtsanspruch geltend machen. Falls Sie in ihrem Wirrwarr bei der Vergabe der Reference ID's selbst nicht mehr durchblicken, im folgenden eine Zusammenstellung:

Betreff: easyJet Kundenbetreuung [[ Case ID: 10321xxxx ]] [[ Reference ID: 13209xxxx ]]
Betreff: Bezüglich Ihrem EC261 Antrag auf Entschädigung [[ Reference ID: 13200xxxx ]]
Betreff: Re: ET5198B Kostenerstattung, Ausgleichszahlung 1 von 9 [[ Reference ID: 13173xxxx ]]

Dabei wurden folgende E-Mail Adressen von ihnen verwendet:
kunden.service@easyjet.com,
spezialteam@easyjet.com,
customer.service@easyJet.com,

Ein Ausschöpfen der von ihnen in der E-Mail vom 09.08.2018 angegebenen Prüfungsdauer von bis zu 45 Werktagen ist für uns nicht darstellbar, da der Anspruch unstrittig ist. Um ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, möchten wir sie noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine komplette Regulierung bis zum 24.08.2018 (auf meinem Konto eingehend) erwarten. Wie wir bereits in unserer E-Mail vom 03.08.2018 mitgeteilt haben, werden wir bei Nichteinhaltung der Frist den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben, da wir bei der eindeutigen Sachlage davon ausgehen müssen, dass sie eine Erstattung der Kosten aussitzen wollen. Sollten sich aus dem bisherigen Schriftverkehr noch Fragen zur Regulierung ergeben, können sie mich gerne noch einmal unter der bekannten Rufnummer kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Hasenbär
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (14. August 2018, 20:38)


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60

Dienstag, 14. August 2018, 21:09

bei diesem Satz bin ich noch am Überlegen :denk:
Da unsere Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro beinhaltet, werden wir diese Kosten ab 25.08.2018 zusätzlich geltend machen.
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