Einige
Ärzte, diesmal aus Österreich, spielen da ebenfalls nicht mit:
Den Röntgenologen fehlt beim Testversuch die medizinische Sorgfaltspflicht. „Bei jeder einfachen Röntgenuntersuchung, die aus gesundheitlichen Gründen gemacht werden muss, sind wir Ärzte per Gesetz angehalten, abzuwägen, ob diese Strahlenexposition für den Patienten auch wirklich notwendig ist. Beim Body- oder Nacktscannen sollen Millionen Menschen ohne Wissen über ihren Gesundheitszustand oder sonstige Strahlenbelastungen, denen sie möglicherweise in ihrem Alltag ausgesetzt sind, durchleuchtet werden“, erläutert Walter Hruby, Präsident der Österreichischen Röntgengesellschaft.