...etwa 14 Euro pro Flugabschnitt für Abflüge ab Deutschland aus.
Nee, die Flüge sind alle noch in diesem Jahr und gebucht habe ich eben gerade
Dieses Verfahren sei gewählt worden, da eine nachträgliche Berechnung der Steuer sehr schwierig wäre.
Aber wahrscheinlich hoffen Fluggesellschaften und Veranstalter darauf, daß nicht jeder, der evtl. einen Anspruch auf eine Erstattung hätte, wenn die Abgabe nicht genehmigt wird, seinen Anspruch auch geltend macht
Es steht jedem frei, seinen Reisepreis ggf. anzupassen. Wenn er meint, die Kosten für den Einzug der Luftverkehrsabgabe nicht selbst tragen zu wollen. Aber transparent, schon allein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, muß dies sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (9. September 2010, 14:48)