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Sina

Master Amigo

  • »Sina« ist der Autor dieses Themas

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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1

Mittwoch, 28. Januar 2009, 14:47

Passagier schlägt Piloten von Sun Express krankenhausreif

"Ein Pilot der deutsch-türkischen Fluggesellschaft SunExpress, der in einen Streit mit einem Passagier verwickelt war, ist nach der Rückkehr von seinem Flug krankenhausreif geschlagen worden.
Nachdem der Fluggast von der Polizei in Antalya vor dem Start aus der Maschine geholt worden war, kündigte er dem Piloten an: „Wir sehen uns." Nach der Rückkehr aus Frankfurt hätten dem Flugzeugführer am Abend vier Männer vor seinem Haus aufgelauert, berichteten türkische Medien. Er wurde nach dem Angriff von Nachbarn ins Krankenhaus gebracht. Der Passagier hatte in der Maschine einen anderen Sitz verlangt und war der Stewardess gegenüber handgreiflich geworden.Die türkische Pilotenvereinigung Talpa forderte, gewalttätige Fluggäste streng zu bestrafen, wie es in den USA und Großbritannien bereits üblich sei."


Quelle: MSN

:shocked:

Sachen gibt es... :shock:

Daß es in der Türkei bislang nicht üblich war, gewalttätige Flugpassagiere entsprechend zu bestrafen, ist mir neu ?(
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Solveig

unregistriert

2

Mittwoch, 28. Januar 2009, 15:29

Es gibt eine Liste, die von ca. 43 Airlines gepflegt wird. In dieser Liste werden Passagiere aufgenommen, die durch ein besonderes "Fehlverhalten" aufgefallen sind. Hierzu zaehlen insbeondere alle Aktionen, die die Sicherheit des Flugzeugs beeintraechtigen koennen. Die Folge ist, dass Passagiere, die in diese Liste aufgenommen wurden, von diesen ca. 43 Airlines kuenftig von der Befoerderung ausgeschlossen sind.

Ob der hier geschilderte Fall ausreicht, die Schlaeger in diese Liste aufzunehmen, weiss ich nicht. Schliesslich ist "nur" der Pilot in seinem privaten Umfeld zusammengeschlagen worden. Der hier geschilderte Fall duerfte auch einmalig sein, ich habe noch von keinem anderem Vorfall dieser Art gehoert.

Diese Liste und die daraus resultierende Konsequenz der kuenftigen Nichtbefoerdung hat nichts mit der straf- und zivilrechtlichen Behandlung dieses Vorfalls zu tun und ersetzt sie auch nicht.

3

Samstag, 31. Januar 2009, 10:49

Wenn jemand auf dieser Liste steht, darf der trotzdem noch mit den Airlines fliegen oder ist das ein sogenanntes Hausverbot?

Solveig

unregistriert

4

Montag, 2. Februar 2009, 18:33

Wenn jemand auf dieser Liste steht, darf der trotzdem noch mit den Airlines fliegen oder ist das ein sogenanntes Hausverbot?


Zitat: Die Folge ist, dass Passagiere, die in diese Liste aufgenommen wurden, von diesen ca. 43 Airlines kuenftig von der Befoerderung ausgeschlossen sind.

Wenn man so will, ist es eine Art Hausverbot.
Aber man kann sich ja noch von den restlichen Airlines transportieren lassen ... :hmpf:
In welchen Ländern die dann auch immer fliegen mögen. :shock:

5

Montag, 2. Februar 2009, 18:36

Unerwünschte Passagiere

Und das läßt sich umgehen, wenn man bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise incl. Flug bucht? :chaka:

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Fitschi

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6

Montag, 2. Februar 2009, 20:31

Kann ich mir nicht vorstellen, die Fluglinie kriegt doch die Namen der Passagiere.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

7

Montag, 2. Februar 2009, 20:58

@Fitschi
Das ist richtig. Aber zu einem sehr späten Zeitpunkt, normale Pauschalreise wohlgemerkt. Dann ist der Vertrag mit dem Reiseveranstalter ja schon rechtskräftig. Wer kommt dann wie aus der Nummer raus? Die Antwort interessiert mich sehr. ( keine Bange, stehe nicht auf der Liste :kuller: )

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

8

Samstag, 23. Oktober 2010, 07:52

Wer kommt dann wie aus der Nummer raus? Die Antwort interessiert mich sehr.


na ich denke der Veranstalter ist da außen vor.

aus den AGB`s von TUI:

15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Thorben-Hendrik

unregistriert

9

Samstag, 23. Oktober 2010, 22:37

Es ist keine Vorschrift.... :cool:
Ich gehe davon aus....auf der Liste sind keine Charter drauf....43 Airlines sind ja nicht gerade sehr viele :denk:

Bei einer Pauschalreise hat man keinen Anspruch auf eine bestimmte Airline...also muss auch befördert werden :corräkt:

Sina

Master Amigo

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10

Samstag, 23. Oktober 2010, 22:54

Dazu mal ein Vergleich aus der Hotelerie im Pauschalgeschäft: Ein Hotelier kann Gästen während ihres Aufenthaltes und aufgrund empfindlicher Störung des Hotelbetriebes (z. B. Gäste torkeln jeden Abend strunzbesoffen zum Buffet und übergeben sich auf selbiges oder zetteln Schlägereien mit anderen Gästen an, haben Sex auf dem Tisch im vollbesetzten Restaurant, etc.) Hausverbot aussprechen und sie von jetzt auf gleich vor die Tür setzen.

Steht ein Hotelier den Urlaub solch "schwieriger" Gäste bzw. erklärter Querulanten professionell durch und hofft einfach, daß diese nicht wiederkommen, wenn sie schon so unzufrieden waren, dann hat er im Falle einer erneuten Buchung schlechte Karten. Das Hausverbot muss schriftlich ausgesprochen und bei den Veranstaltern auch festgehalten werden. Alleine das Argument: "Ihr habt Euch im letzten Urlaub danebenbenommen und mir dann auch noch negative Bewertungen im Internet beschert, weil ich nicht wollte, daß Ihr beim Abendessen auf dem Tisch vögelt - Euch will ich hier nicht mehr haben" zählt im Falle einer erneuten Buchung (Warum eigentlich, wenn das Hotel doch so schlecht war ?( ) nicht.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)