Anscheinend war die erste Sitzung des Gläubigerausschusses die sogenannte konstituierende Sitzung. In derartigen Sitzungen stehen tatsächlich Formalismen im Vordergrund.
Inwieweit für Sitzungseinladungen und für konkrete Entscheidungen in einem Insolvenzverfahren Fristen gewahrt werden müssen kann ich nicht beurteilen. Sonst hätte sich der konstituierenden Sitzung eine weitere anschließen können.
Eine Hängepartie - auch auf dem Rücken der Mitarbeiter.