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Sina

Master Amigo

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1

Sonntag, 7. Juni 2015, 23:36

Gegen Geld auf den Flug verzichten und einen späteren nehmen - würdet Ihr?

Heute gab es kurz vor dem Boarding für einen Kurzstreckenflug eine Durchsage: Es wurden Freiwillige gesucht, die bereit sind, auf ihren Flugplatz zu verzichten und alternativ knapp 3 Stunden später mit einer anderen Maschine (gleiche Airline) zu fliegen. Gegen eine sofortige Entschädigung von € 250,- in bar pro Person. Ich denke, dass die Maschine überbucht war und man eine Lösung suchte.

Hättet Ihr das gemacht?
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Fitschi

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2

Sonntag, 7. Juni 2015, 23:46

Nö.......eher nicht.....zumindest auf Langstrecke nicht freiwillig.......weil wir unsere Flüge schon nach bestimmten Kriterien aussuchen.....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (7. Juni 2015, 23:49)


Sina

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3

Sonntag, 7. Juni 2015, 23:56

Klar, jeder sucht seinen Flug so aus, wie es ihm am Besten in die Planung passt oder halt geht. Es kommt wohl eher auf die individuellen Umstände an. In unserem Fall war es der Heimweg und ob wir nun 3 Stunden früher oder später daheim ankommen, hätte in dem Fall den Kohl auch nicht fett gemacht. Ich hätte in der Situation das Angebot angenommen, in einer anderen vielleicht auf keinen Fall. Je nachdem. Leider waren wir zum Zeitpunkt der Durchsage nicht "vollzählig", ich wollte nicht alleine entscheiden und als wir dann "vollzählig" waren, hatten sich schon genug Freiwillige gefunden. Chance verpasst. Sei's drum.

3 Stunden unnötig am Flughafen herumzuhängen ist zwar nicht so toll, aber hätte unser Flug 3 Stunden Verspätung gehabt, hätte es wohl gar nichts gegeben. Oder nur mit viel Kampf. Insofern fand ich in dem Fall und subjektiv betrachtet das Angebot wirklich fair.
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summerdream

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4

Montag, 8. Juni 2015, 08:31

Ich hätte das nicht gemacht. Wie schon gesagt, drei Stunden am Flughafen abhängen ist nicht toll.

In unserem gestrigen Fall hätten wir in München 3 Stunden später keine S-Bahn mehr bekommen und dann hätten wir ein Taxi nehmen müssen. Die Entschädigung hätte die Kosten locker gedeckt aber wenn man schon auf dem Heimweg ist will man zügig nach Hause.

Was passiert eigentlich wenn man ein Hotel mit Transfer gebucht hat und man kommt 3 Stunden später an? Wenn der Flug allgemein Verspätung hat wird der Reiseveranstalter bestimmt benachrichtigt, bzw. der Abholer sieht ja am Flughafen die Verspätung. Wenn aber die Maschine pünktlich landet und nur einzelne Passagiere fehlen wird man später vom Bus mitgenommen wenn man nicht auf der Liste steht bzw. hält das Hotel die Zimmer frei?
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

5

Montag, 8. Juni 2015, 08:42

Aus meiner Sicht kein häufig auftretendes Problem bei Pauschalreisen. Freiwillig was zahlen ?( :Nope:
Bei Reiseveranstaltern eher unüblich. Ansonsten muß er das organisatorisch in den Griff kriegen
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Jimi Hendrix

Sina

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6

Montag, 8. Juni 2015, 08:56

Das wären alles Umstände, die man berücksichtigen und abklären sollte, bevor man sich dafür oder dagegen entscheidet. Ich denke, einen Anruf beim Abholer (Hotelshuttle, privater Abholer, Flughafenshuttle, Reiseveranstalter, etc.) und ggf. im Hotel würde bzw. sollte die Airline den Freiwilligen, die ihr letztendlich kurzfristig und sehr spontan bei einer wodurch auch immer verursachten Überbuchung helfen, schon zugestehen. Falls nicht, dürften die Kosten dafür im Vergleich zur Entschädigung doch sehr überschaubar sein.

Bei uns wäre es angesehen von der zusätzlichen Wartezeit am Flughafen keine nennenswerte Beeinträchtigung gewesen. Das Auto stand eh am Flughafen und für die 3 Stunden mehr Parkdauer wären uns keine Mehrkosten entstanden. Und freies WLAN sowie ausreichend Lademöglichkeiten für Tablet, Laptop, Handy, etc. gab es am Flughafen auch - die Zeit hätten wir also schon ganz gut herumbekommen :D

Ich denke aber auch, dass solche Fälle im Nur - Flug - Bereich nicht allzu häufig vorkommen und bei Pauschalfliegern so gut wie gar nicht. Wenn ein Charterflieger überbucht ist, dann werden die betroffenen Gäste in aller Regel schon einige Tage vorher über eine "Flugänderung" informiert und bekommt keine Entschädigung, weil die Veranstalter sich Flugänderungen ausdrücklich vorbehalten :pfft:
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7

Montag, 8. Juni 2015, 09:12

Wobei z.B. Änderungen in den letzten 14 Tagen vor Abflug auch bei Flügen für Pauschalreisende als Annullierung angesehen werden und dies zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro /Person je nach Entfernung zum Flugziel führt.
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Sina

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8

Montag, 8. Juni 2015, 09:20

Ja, das schon - aber freiwillig angeboten wird es doch meistens nicht :ironic:
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Fitschi

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9

Montag, 8. Juni 2015, 10:05

Vielleicht hat das ja ein "privater" Gast welcher unbedingt einen Flug brauchte bezahlt?
Mit welchen Argumenten sind die den in's Rennen gegangen, mit "überbucht " oder was?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

10

Montag, 8. Juni 2015, 10:27

Das ist auf stark gefragten Europa-Flugverbindungen relativ gängige Praxis. Grundsätzlich wird überbucht, weil einige Fluggäste mit flexiblen Tickets oft noch kurz vor Abflug umbuchen, einige nicht erscheinen. Ja, und wenn dann doch alle kommen ...

Übrigens, wer nicht mitgenommen wird und kann dann nicht später als 2 Stunden (bei Entfernungen bis 1500km) von der Airline befördert werden, hat rein rechtlich nur einen Anspruch auf 50 Prozent der Ausgleichsabgabe, hier nur 125 €.
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11

Montag, 8. Juni 2015, 11:53

Das war vor dem Regelwerk der EU/VO noch wesentlich häufiger der Fall, ich hab
es schon einige Male in Anspruch genommen - da war ich auch noch nicht auf der Flucht :D
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12

Montag, 8. Juni 2015, 12:08

Wobei z.B. Änderungen in den letzten 14 Tagen vor Abflug

Die 14 Tage Frist greift bei Annulierungen grundsätzlich nicht. Da ist immer eine
Ausgleichszahlung angesagt.
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13

Montag, 8. Juni 2015, 12:42

Beweise ? :D Nein, im Ernst. Da gibt es nur unterstützende Maßnahmen für Neubuchung, Umbuchung etc. Die 14 Tage Frist ist lt. EU-Verordnung immer gegeben. Glaub nicht, dass ich mich da irre. Aber bin ja ggf. lernfähig ...

Siehe dieses Urteil, Punkt 11

https://openjur.de/u/764153.html
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (8. Juni 2015, 12:46)


14

Montag, 8. Juni 2015, 12:46

Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (8. Juni 2015, 12:47)


15

Montag, 8. Juni 2015, 12:54

Genau das trifft zu und steht auch im Urteil: Auf Seite 10 ( Absatz 19 ) des Urteils wird explizit darauf hingewiesen, dass durch Eingang des Emails zur Flugänderung nach Geschäftsschluß am nächsten Tag die Unterschreitung der 14 Tagefrist galt. Und nur dann trifft diese Regelung zu.
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16

Montag, 8. Juni 2015, 13:00

äh..ja ?( Ich glaub wir reden einander vorbei und meinen das Gleiche :D :ironic:
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CharlyB

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17

Montag, 8. Juni 2015, 13:20

....wenn ich dadurch angenehmere Abfahrten mit Öffies habe, gerne nur zu :thumbsup:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

18

Montag, 8. Juni 2015, 16:20

Wir hätten es gemacht, wenn wir nicht einen 3,5-Jährigen dabei hätten. 250€ sind ja pro Person und wer hat schon einen Stundenlohn von ca. 80€ ??
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Hasenbär

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Beruf: Elektro Fachplaner

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19

Montag, 8. Juni 2015, 18:01

Wenn es nur um die Wartezeit auf dem Flughafen geht, dann hätten wir eventuell auch über 3h Urlaub weniger nachgedacht.
Allerdings sind wir immer so spät am Flieger, dass wir die Durchsagen wohl immer verpassen ... :patschi:
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

20

Montag, 8. Juni 2015, 18:33

Eine eindeutige Antwort kann auch ich nicht geben. Hängt einfach von diversen Faktoren ab. Sofern keine größeren Terminverschiebungen notwendig sind, der Hoteltranfser flexibel gestaltet werden kann oder der Mietwagen auch drei Stunden später noch bereitsteht - warum nicht. Aber eine generelle Aussage ja oder nein ist mir nicht möglich - es kommt daruaf an ...
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)