Alles gut Fitschi, der Unterschied zu vorher ist, dass es per Agenturvertrag (bei einigen VA) verboten war, als RB zwischen Kunden und VA zu agieren, da der Reisevertrag ausschließlich zwischen
Kunden und VA besteht. Jetzt ist das RB rechtlich verpflichtet Mängelanzeigen anzunehmen.
ps. dadurch, dass der Kunde jetzt 2 Jahre dazu Zeit hat, muss er dennoch die Reiseleitung vor Ort direkt am Urlaubsanfang aufsuchen, um seine Mängel gegenzeichnen zu lassen.
Man muss schon manchmal eingreifen, der Mängelanzeige um Fakten zu ergänzen und das subjektive "mimimi" zu entfernen, sonst wäre es eh im Sande verlaufen