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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (16. Januar 2014, 10:14)
Es liegt ja, sollte es denn so kommen im Ermessensspielraum des RBs alles 1zu1 umzusetzen oder nicht. Ausnahmen regeln unser tägliches Leben...
Fakt ist allerdings eines: Wenn du z.B. ein Leistungsverzeichnis für eine auszuschreibende Maßnahme benötigst, wird es dir niemand umsonst erstellen.Beim Rechtsanwalt kann ich mich auch nicht kostenlos beraten lassen.
Trinkgeld das "Zauberwort"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. Januar 2014, 11:06)

