@Buen día
Offenbar hat @Dodo kein Verlangen, Dich über Quellen zu informieren und würden sie Dir ggf. auch nichts nützen.![]()
@NiAImi
Die Gesetzeslage sieht vor, eine zweckgebundene (hier: Anrechnung der Zahlungen auf neue Buchung) Abtretung von Forderung nicht zweckzuentfremden.
Ein Anspruch ohne Verrechnungsmöglichkeit besteht nicht, Missbrauch wäre Betrug und damit ein Straftatbestand.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. Juli 2013, 19:41)
... du hast so viele Tipps gegeben hast mit den Anderen den Erklärbär gespielt, ich habe immer gern eure Tipps gelesen und man konnte diese auch immer umsetzen und nachverfolgen ein großes
an die UNERMÜDLICHEN Erklärbaren
ICH HOFFE DAS ES DOCH NOCH GUT WIRD,ABER RICHTIG FREUEN WERDE ICH MICH,WENN ICH ES SCHRIFLICH HABE::