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Sina

Master Amigo

  • »Sina« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21 676

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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Samstag, 1. Mai 2010, 10:58

Flexible Katalog - Preisangaben sind zulässig

Tagesaktuelle Preise und unterschiedliche Preise für ein und die selbe Leistung im Internet und im Reisekatalog begleiten uns seit einiger Zeit. Manchmal zu unserem Vorteil, manchmal aber auch zum Nachteil - je nachdem, zu welchem Zeitpunkt und welches Angebot man bucht.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat dieser Vorgehensweise nun offiziell zugestimmt.

Somit darf in den gedruckten Reisekatalogen ein Gundpreis für eine Pauschalreise ausgeschrieben werden werden. Dieser Grundpreis kann sich je nach Abflughafen und Buchungsdatum noch erhöhen oder auch verringern. Den jeweils gültige tagesaktuelle Preis erfährt man im Reisebüro (stationär oder online). Die Reiseveranstalter müssen in ihren Katalogen allerdings auf die flexible Preisgestaltung eindeutig hinweisen (Preisanpassungsvorbehalt nach der BGB-Informationspflichtenverordnung).
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)