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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (24. März 2010, 12:43)
Wenn die Reisende im Eingangsbeispiel heute spontan erklärt, sie möchte beispielsweise nach Argentinien reisen, gibt man ihr den Paß zurück? Oder muß sie jetzt "lebenslänglich" in Deutschland bleiben?
Wird sie jetzt niemals ihren Reisepass wiedererhalten, egal wohin sie reisen will? Dieses Urteil ist doch ein Freibrief für die Behörde, dies tatsächlich erst mal so zu handhaben.
In der Pressemeldung geht das unter aber das Gericht hat den "Einzug" des Ausweises für nicht Rechtens erklärt - die Behörde, könne jedoch einen Vermerk im Reisepass anbringen.