Naja, kommt auf den Reiseveranstalter an. Viele lassen nicht mit sich verhandeln und stellen auf Stur.
Gerade bei Mängel bezgl. Lärm wird freiwillig kaum eine Minderung gezahlt und wenn, dann wie man hier sieht, gerade mal 5%.
Hiesige Gerichte berufen sich auf die Kemptener Tabelle und jeder Punkt an Mangel muss fein und mühsam präsentiert werden, je genauer alles
im Lärmprotokoll steht, desto höher die Minderung, aber nur im Streitfall und vor Gericht.
Da wir hier weder das Protokoll kennen, noch welches Gericht zuständig ist (RVA?) können die Ansprüche zwischen 10% und 50% sein.
Wie gesagt, es kommt auf die Substanz dessen an, was eingefordert werden soll. Und auf die Qualität des Vorbringens.
Ich würde einen Rechtsanwalt, welcher sich auf Reiserecht spezialisiert setzen.