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bei den Travelamigos. Zunächst mal der Hinweis, das durch die allgemeine Situation / Rückgang der Buchungen in der Türkei durchaus ein sachlicher Grund vorliegen kann: Indem die Airline den Flugplan an das Aufkommen der Reisenden angepasst hat. Die Anreisezeiten haben sich dadurch zwar erheblich verändert, aber wenn der RV nicht mitzieht - soweit überhaupt das Flugziel zu den bisherigen Zeiten z.B. von anderer Airline bedient wird - wird es problematisch.
und Grüße von Mathoner
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (1. März 2016, 16:31)
. Damit schafft man aber auch Arbeitsplätze
Nichtstun ist jedenfalls nicht mein Ding.
Erstmal![]()
Es ist gut möglich, dass das nicht die letzte Flugänderung ist, die Du bekommst. Angesichts der ungewissen Markt- und Buchungsentwicklung kann es durchaus passieren, dass die Flüge nochmal umgestellt werden![]()
Wenn es nicht so kommt: Umso besser. 
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hummel3« (1. März 2016, 21:13)
Aus dem Urteil hier (leider kein Aktzenzeichen und Datum der Entscheidung eingefügt) wurden sowohl geänderte Flugzeiten als auch der Umstand einer zuvor nicht angekündigten Zwischenlandung als "keine wesentliche Änderung der Reiseleistung" und "kein erheblicher Reisemangel" eingestuft. Das Urteil ist nach vorgenommener Berufung rechtskräftig:Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (2. März 2016, 09:12)