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Preisangaben bei Kreuzfahrt-Werbung
Kammergericht Berlin Az. 5W 11/13, Entscheidung vom 12.02.2013
"Die Sternchenwerbung für eine (bestimmte) Kreuzfahrt mit "€ 555,- p.P. zzgl. Service Entgelt*" und Bezugstext, wonach pro "beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht" ein Entgelt in Höhe von 7 € zusätzlich anfalle, ist wegen fehlender Endpreisangabe unlauter und unzulässig."
Das Urteil im Detail:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin…aramfromHL=true
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Das wurd ja endlich mal Zeit. Wobei man aber sagen muss, das Serviceentgeld kann man kürzen oder sogar streichen.
Das ist zwar nicht gewünscht und zum Teil heisst es, man müsste es auf jedenfall bezahlen. Man kann sich dagegen wehren.
Ich frag mich warum das Serviceentgelt nich sofort im Reisepreis enthalten ist. Nur um die Reise preiswerter darzustellen.
OLG Koblenz zum Wettbewerbsrecht
Reiseangebote müssen Gesamtpreis klar ausweisen
Reiseveranstalter müssen bei der Werbung für ihre Angebote den jeweiligen Endpreis der Reisen eindeutig benennen. Dazu gehören nach einem Urteil des OLG Koblenz auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen. Ein "Sternchenhinweis" auf diese zusätzlich anfallenden Kosten sei hingegen nicht ausreichend.
Quelle + Bericht: lto.de
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ol…ea7ba3d32598e51
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Reiseveranstalter generell, ist so gesehen falsch. Berge & Meer genau genommen darf die Sternchenvariante
nicht mehr nutzen. Bei anderen VA in Lidl, Aldi oder Tchibo etc. Werbung, wird es wohl weiter so gehen.
Eine einheitlich BGH Entscheidung wäre hier mal angebracht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...