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gegen den VA im Rahmen der Reisemangelansprüche nach § 561d BGB. Lt. Frankfurter Tabelle sollten hier ab der 5. Stunde 5% des anteiligen Tagesreisepreises pro Stunde der Verspätung angesetzt werden.
zurück! Das mit Eurem Hinflug ist richtig blöd gelaufen, aber seid trotzdem froh, dass Ihr in relativer Flughafennähe wohnt, wieder nach Hause konntet und nicht so wie andere Betroffene auf dem Flughafen nächtigen musstet. Gegenüber der Airline und gegenüber des Veranstalters habt Ihr wegen der Fluggeschichte einen Reisepreisminderungsanspruch - wie das geht, wurde hier ja schon beschrieben. Wegen dem ausgefallenen Begrüßungstreff mit dem Reiseleiter... komm, Du hast doch hier im Vorfeld eh schon nach Ausflugsanbietern, etc. gefragt
Das macht mir nicht den Eindruck, als wäret Ihr im Urlaub blind zum Reiseleiter getappt und hättet da Eure Touren buchen wollen
Ist ja auch ok. Aber angenommen, Ihr hättet Euch telefonisch beim Reiseleiter bzw. dem Servicebüro des Veranstalters vor Ort gemeldet und signalisiert, dass Ihr uuuuuunbedingt Ausflüge buchen wollt - jede Wette, da wäre gerne jemand zu Euch ins Hotel gekommen
Was anderes als das, was man in den Infomappen der Veranstalter auch findet, wäre Euch beim Begrüßungstreff eh nicht erzählt worden.