Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 28. Mai 2014, 17:33

16,5 Stunden Verspätung, 10 Stunden vergebens am Flughafen und 1 Tag Urlaub weg. Wer hilft?

Hallo Amigos

Ich hatte eine pauschalreise gebucht, reisezeitraum 20.05.2014 bis 27.05.2014

Der flug sollte am 20.05.14 um 15 uhr nach antalya starten.

Das bodenpersonal teilte um 14:45 uhr mit dass sich das boarding noch ein wenig verzögern wird.
Kurz nach 15:00 Uhr hieß es das das der Kapitän beim Check einen mangel an der hydraulik festgestellt hat. Weitere infos würde es in einer Stunde geben.
Gegen 16:00 uhr kahm die info das die techniker noch länger dauern würde, und die nächste info um 19:30 folgen würde. Es wurden dann pro person 2 vouchers a.7,50€ für die Verpflegung verteilt.

Um 19:30 kahm die info das es ein schwehrwiegenderes problem sei und gegen 21 uhr dann die entgültige info ommen würde ob der flug an diesem tag noch abfliegen würde. Es gab dann nochmal pro person 7,50€ als voucher.

Um ca 21 uhr hies es dass die machine nicht mehr abheben könne und dass der flug am 21.05.14 um 06:30 uhr abfliegen soll. Es wurde mitgeteilt dass es keine freien hotels für die übernachtung geben würde und man im terminal übernachten müsse wenn man nicht nach hause könne. Wer heim kann, dem würde das geld für das taxi bis zu 50km pro strecke von der airline erstattet würden. Da wir in stuttgart wohnen sind wir also heim. Etliche menschen haben die nacht aber im terminal verbringen müssen.

Am nächsten morgen ging es dann zwar nicht um 06:30 uhr sondern um 07:30 uhr mit einer maschine welche aus Frankfurt eingeflogen kahm unter gleicher flugnummer nach antalya.

Wir hatten somit eine verspätung von über 16 stunden, eine schlaflose nacht und einen tag urlaub am airport verbracht.

Nun die Frage: an wen wende ich mich um Schadensersatz zu fordern, an die airline oder an den veranstalter? Es gibt ja die eu-verordnung welche laut der seite flightright 400 euro p.P. an schadensersatz vorsieht. Flightright wirbt damit das nur im Falle eines erfolgs eine provision von ca 30% einbehalten wird.

Bei 800€ wären immerhin noch knapp 550 euro für uns drin. Was würdet ihr mir raten?

2

Mittwoch, 28. Mai 2014, 18:33

Du hast grundsätzlich 2 Ansprüche:

1) gegen den VA im Rahmen der Reisemangelansprüche nach § 561d BGB. Lt. Frankfurter Tabelle sollten hier ab der 5. Stunde 5% des anteiligen Tagesreisepreises pro Stunde der Verspätung angesetzt werden.

2) gegen die Airline nach der Fluggastrechteverordnung (EU VO 261/04) über 400€ pro Person.

Der Anspruch gegen den VA sollte zuerst durchgesetzt werden, wegen der kurzen Frist!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

3

Mittwoch, 28. Mai 2014, 19:28

Nicht nur deswegen. Sondern auch, damit die Ansprüche nicht gegenseitig verrechnet werden können. Der Reiseveranstalter wäre berechtigt, die Airline zum späteren Zeitpunkt eher nicht.

http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=11…iseveranstalter
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Mittwoch, 28. Mai 2014, 19:46

Ich wollte flightright damit beauchftragen die ansprüche gegenüber der airline geltend zu machen. Kann ich dies zeitgleich mit dem schreiben an den rv machen? Ich verstehe das nicht so ganz mit cer reihenfolge und das mit der verrechnung
Hat jemand erfahrung mit flightright

Achso hätte nochwas bzgl.der incommingagentur zu bemängeln. Beim sogenannten Begrüssungstreff kahm der reiseleiter deutlich verspätet und teilte mit das er zu einem anderen hotel müsse weil dort ein reisegast in not sei. Es gab also keine infoveranstaltung, was schade ist, xa ich gerne ein paar infos zum zielgebiet erhalten hätte, da wir sonst immer nur in side und alanya waren, und noch nie zuvor in belek. Ausserdem wurden somit keine ausflüge verkauft, und ich hätte ja gaaanz bestimmt dort ausflüge buchen wollen, somit musste ich ja den ganzen urlaub im hotel verbringen da ja angeblich bei den örtlichen anbietern die ausflüge auf eigenes risiko seien weil sie nicht versichert sind.

Ganz ehrlich ich weis das ein ausflug beim rv der selbe ist wie einer der auf der straße angeboten wird, der reiseleiter ist ja nur vermittler.

Aber dadurch das mkch das so sehr ärgert dass ich fast einen urlaubstag am airport verbracht hatbe will ich nun so viel wie möglich herausholen, damit wieder ein guter teil für die nächste reise da ist. Könnte ich das auch als mangel mit im schreiben aufsetzen?

5

Mittwoch, 28. Mai 2014, 19:53

Wenn Du kein Risiko eingehen willst, sind flightright, eu-claim und andere sicherlich eine Möglichkeit.
Nehme an, es gibt keine Rechtsschutzversicherung.

Das Thema mit der Reiseleitung ist kaum einer Diskussion wert (meine ich - und gehört auch nicht in diesen Thread hier) und wenn man Kontakt und Informatinen will, bekommt man die auch durch eigene Initiative. Da wirst Du, auch berechtigerweise, abblitzen, auch unter dem Aspekt des "möglichst viel herausholens".

Berechtigte Forderungen durch aufgetretene Mängel sind die eine Seite.
Zum "möglichst viel herausholen" wirst Du (hier) kaum Tipps bekommen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Mittwoch, 28. Mai 2014, 20:10

Ups, ich wollte nicht falsch verstanden werden, ich war ja ursprünglich mit dem gezahlten reisepreis einverstanden.
Das mit dem ,, möglichst viel herausholen'' war so gemient dass ich nur das wil was mir zusteht, und nicht mehr. Am allerliebsten währe ich pünktlich abgeflogen ud somit schon erholt im urlaub angekommen.
Alao nicht das ich nacher da steh wie gierig oder so, das bin i h keines falls. Hab halt lange und hart für die reise gearbeitet und sie sollte ja einen ordentlichen erhklungswert haben.
Also bitte nicht falsch verstehen ;-)

7

Mittwoch, 28. Mai 2014, 20:14

Nicht nur deswegen.


Gerade das habe ich mir extra erspart :mööööööp:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

8

Mittwoch, 28. Mai 2014, 20:17

Noch eins: Bei den Unternehmen, die sich auf die Ausgleichszahlungen spezialisiert haben, ist Geduld oft gefragt. Das ganze kann sich hinziehen, weil es nicht nur um den Einzelfall geht, sondern auch darum, möglichst viele Fluggäste eines Fluges und den gleichen Anspruch dann durchzupauken. Bei Problemen behalten sich diese Anbieter oft vor, den Fall nicht weiterzuverfolgen.

Die Frist der Mängelanzeige beim Reiseveranstalter beträgt 30 Tage nach Rückkehr.

Wenn das erfolgreich war, kannst Du immer noch die Forderung an die Airline stellen.
Denn da bleibt Dir viel mehr Zeit. Bis Ende dieses Jahres + 3 Jahre. Erst dann verjährt der Anspruch.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Mittwoch, 28. Mai 2014, 20:51

Vielen dank für die wertvollen ratschläge, ich werde dann erstmal den veranstalter anschreiben.
Das mit den dienstleistern für die umsetzung der fluggastrechte werde ich bis dahin abwarten.

10

Mittwoch, 28. Mai 2014, 21:52

Nur 4,5 Stunden

Hallo,

wir hatten nur 4,5 Stunden Verspätung und haben den Reiseveranstalter (FTI) angeschrieben.
FTI nimmt sich davon nichts an, also haben wir Flightright eingeschaltet und die kümmern sich jetzt.
Das Ganze ist recht einfach, man geht auf die Flightrigt Seite und gibt seine Daten ein. Danach meldet sich FR und gibt
Bescheid ob sie den Fall annehmen.
In unserem Fall ist das jetzt seit 3 Wochen in Arbeit.

Gruß

Joerg

11

Mittwoch, 28. Mai 2014, 22:01

@joerg

Bei 4,5 Stunden besteht gegenüber dem Reiseveranstalter noch kein Anspruch,
bei den geschilderten ca. 16 Stunden Verspätung schon.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

12

Mittwoch, 28. Mai 2014, 22:26

@ Jörg, welch Wunder...nur die Airline ist in der Pflicht!

gegen den VA im Rahmen der Reisemangelansprüche nach § 561d BGB. Lt. Frankfurter Tabelle sollten hier ab der 5. Stunde 5% des anteiligen Tagesreisepreises pro Stunde der Verspätung angesetzt werden.


Direkt an einen Rechtsanwalt wenden und man verliert keine 30%, zudem muß die Airline auch dessen
Kosten bezahlen.

Kostenlose Ersteinschätzung auch hier:

http://www.reiserechtsexperte.de/ersteinschaetzung.html
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

13

Donnerstag, 29. Mai 2014, 00:27

@ chris: Erstmal :welcome: zurück! Das mit Eurem Hinflug ist richtig blöd gelaufen, aber seid trotzdem froh, dass Ihr in relativer Flughafennähe wohnt, wieder nach Hause konntet und nicht so wie andere Betroffene auf dem Flughafen nächtigen musstet. Gegenüber der Airline und gegenüber des Veranstalters habt Ihr wegen der Fluggeschichte einen Reisepreisminderungsanspruch - wie das geht, wurde hier ja schon beschrieben. Wegen dem ausgefallenen Begrüßungstreff mit dem Reiseleiter... komm, Du hast doch hier im Vorfeld eh schon nach Ausflugsanbietern, etc. gefragt :ironic: Das macht mir nicht den Eindruck, als wäret Ihr im Urlaub blind zum Reiseleiter getappt und hättet da Eure Touren buchen wollen :ironic: Ist ja auch ok. Aber angenommen, Ihr hättet Euch telefonisch beim Reiseleiter bzw. dem Servicebüro des Veranstalters vor Ort gemeldet und signalisiert, dass Ihr uuuuuunbedingt Ausflüge buchen wollt - jede Wette, da wäre gerne jemand zu Euch ins Hotel gekommen :ironic: Was anderes als das, was man in den Infomappen der Veranstalter auch findet, wäre Euch beim Begrüßungstreff eh nicht erzählt worden.

Lass das mit dem Begrüßungstreff aus dem Schreiben an den Veranstalter raus, denn sonst wirkt es echt so, als würdet Ihr nach dem Haar in der Suppe suchen.

Versetze Dich in die Lage des Kundenservices: Du bekommst eine berechtigte Reklamation über eine wirklich heftige Flugverspätung, bist klar gewillt, dafür eine den rechtlichen Bedingungen entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten... und dann kommt der Gast Dir noch mit "G'schiss" wie z. B. einem wegen eines Notfalles ausgefallenem Begrüßungstreffens. Entscheidest Du kulant, weil der Gast sich auf das Wesentliche und das, was wirklich schiefgelaufen ist, beschränkt oder reagierst Du entnervt und gibst lieber zuwenig als zuviel, weil Du eh weißt, dass der Gast den Hals nicht vollkriegt? :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

14

Sonntag, 29. Juni 2014, 23:56

Nochmals in aller Deutlichkeit: Bei Flügen, die Bestandteil einer Pauschalreise sind bestehen zwei Ansprüche und zwar
- gegen den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises. Bei weggefallener Übernachtung mache ich immer 100 % eines Tagesreisepreises geltend zuzüglich Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

- gegen die Airline auf Ausgleichszahlung

Aber ganz wichtig: erst die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter durchsetzen und danach, also wenn gezahlt wurde, Ansprüche bei der Fluggesellschaft anmelden.

15

Dienstag, 26. August 2014, 09:42

Hallo Chris,

hast Du was gegen Condor unternommen? Hast Du schon ein Ergebnis?

Sangria