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661

Samstag, 8. März 2014, 00:40

Vogelschlag

Hallo, liebe Fluggäste,
seit der Entscheidung des BGH, dass Vogelschlag ein aussergewöhnlicher Umstand ist, häufen sich die Mitteilungen der Airlines, dass der Flieger von einem Vogel beschädigt wurde, wofür man ja nichts kann.
Allerdings: der BGH hat gesagt, dass in einem solchen Fall die Fluggesellschaft ausführlich darlegen muss, wie sie auf solche Ereignisse vorbereitet ist und welche zumutbaren Massnahmen sie ergriffen hat, um die Folgen zu beseitigen. Das schaffen die Airlines meistens nie! Also auch bei behauptetem Vogelschlag nicht den Mut aufgeben und kämpfen. Meistens lohnt es sich.

Im Zweifel mal bei mir nachfragen!

662

Dienstag, 11. März 2014, 07:24

Vogelschlag

Hallo Gemeinde,

auch ich hatte die Auseinandersetzung mit Condor. Ohne Anwalt konnte ich Condor nicht zu einer Entschädigung (1200,-Euro) bewegen.
Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte und eine Klage an das Gericht gegangen ist, kam plötzlich ein Verechnungsscheck von Gondor über die geforderte Höhe aber ohne die Honorarforderungen des Anwalts zu berücksichtigen. Nur ohne Urteil bleibe ich auf meiner Selbstbeteiligung von 150 Euro sitzen :ratlos: Daher werde ich das so nicht akzeptieren.

Gruß

Jens

663

Dienstag, 11. März 2014, 17:41

Hallo Jens,

angesichts der sich abzeichnenden Urteilslage zum Thema "Höhere Gewalt und Vogelschlag",
siehe auch hier diesen und die folgenden Beiträge

EU-Verordnung 261/2004 - Was sind außergewöhnliche Umstände?

würde ich persönlich die Zahlung annehmen und das war's.

Es sei denn, der Vogelschlag war nur vorgeschobener Grund.
Aber selbst da sind die 12,5 Prozent Abschlag nichts gegen die Kosten bei einem nicht gewonnenen Verfahren.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

664

Dienstag, 11. März 2014, 18:32

Aber was ist denn mit § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht

Grundsätzlich trägt die Kosten derjenige, der in der Hauptsache (also hinsichtlich des eigentlichen Streitgegenstandes) unterliegt, sogenanntes "formales Erfolgsprinzip".
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (11. März 2014, 18:34)


665

Dienstag, 11. März 2014, 18:46

Wenn ich das richtig gelesen habe, gab es doch gar keine gerichtliche Auseinandersetzung. Sie haben aufgrund des anwaltlichen Schreibens gezahlt. Meine Befürchtung ging dahin, dass sie es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und das jetzige Angebot zurückziehen.

Zum Thema Kostenübernahme gibt es ja beispielsweise dieses Urteil:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruc…gen_054609.html
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Jimi Hendrix

666

Dienstag, 11. März 2014, 18:56


Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte und eine Klage an das Gericht gegangen ist, kam plötzlich ein Verechnungsscheck von Gondor über die geforderte Höhe


Die Condor wurde in Verzug gesetzt und hat erst nach Intervention des Anwalt agiert. Schuldeingeständnis seitens der Condor, eben erst nach bemühen eines Anwalts.

Ich sehe es anders, lass mich aber gerne belehren.
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667

Dienstag, 11. März 2014, 19:06

Der Anwalt wird da schon entsprechend raten.
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Epprechtstein

unregistriert

668

Mittwoch, 12. März 2014, 07:56

Daher werde ich das so nicht akzeptieren.

Scheinst ein Zockertyp zu sein: Nach dem Motto "wie gewonnen, so zerronnen" :kuller: Nimm die Kohle und lass gut sein! :mööööööp:

669

Mittwoch, 12. März 2014, 22:12

Ich kann Traveler2014 schon verstehen. Die Anwaltskosten sind schließlich ein Verzugsschaden für den Condor aufkommen muss. Daher hat mein Anwalt - auch wenn er mir die Vorlage gegeben hat - mir geraten Condor unter Fristsetzung selbst anzuschreiben. Als die Frist abgelaufen war ist er dann in Aktion getreten und Condor hat mir auch die kompletten Anwaltskosten erstatten müssen.

viele Grüße
Erlebnistourist

670

Donnerstag, 13. März 2014, 08:59

Nun ja, Zockertyp hin oder her.

Mir geht es hier auch ums Prinzip. Condor hätte mir auch gleich die Zahlung tätigen können nachdem ich meinen Anspruch bei denen gelten gemacht habe. Stattdessen lassen die einen 4 Monate zappel um dann meinen Anspruch abzulehnen.

Also muss ich als kleiner Mann mich erst in Unkosten stürzen um einen Anwalt zu beauftragen damit ich ein Druckmittel habe.

Das kannst doch nicht sein!

Gruß

Jens

WXYZ

Master Amigo

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671

Donnerstag, 13. März 2014, 09:37

Scheut man sich vor zu hohen Anwaltskosten oder hat keine Rechtsschutzversicherung, hier eine günstige Alternative.

Kontakt zum örtlichen Verbraucherschutz. Die vermitteln einen Termin mit einem (für den Verbraucherschutz tätigen) Anwalt.

Kosten (leicht unterschiedlich je nach Bundesland) etwa 30,- Euro für das Beratungsgespräch. Ergibt sich aus dem Beratungsgespräch z.B. zusätzlich ein Anwaltsschreiben, (also Beratung + Schreiben), belaufen sich die Gebühren auf dann etwa 80,- Euro.

Bitte das sind nur Richtwerte, aber oftmals eine ordentliche Alternative. Allerdings nur dann, wenn es sich nicht um sehr komplexe Sachverhalte handelt.

672

Donnerstag, 13. März 2014, 09:40

Ersteinschätzung kostenfrei, wie schon geschrieben, gibt es bei einem der Travelamigos-Mitglieder und Reiserechtsexperten. Einfach mal etwas zurückblättern.
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Jimi Hendrix

WXYZ

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673

Donnerstag, 13. März 2014, 09:44

Sorry, die anwaltliche Tätigkeit geht über eine Ersteinschätzung hinaus geht, eben eine Beratung.

674

Donnerstag, 13. März 2014, 09:58

Wofür sorry? Wenn Ersteinschätzung da steht, meinte ich auch Ersteinschätzung. Somit hat man jetzt schon mindestens 2 Möglichkeiten in der Vorgehensweise. Persönlich würde ich eine kostenfreie Ersteinschätzung vornehmen lassen, um dann ggf. weitere Schritte wie eine Beratung durchführen zu lassen.
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Jimi Hendrix

675

Donnerstag, 13. März 2014, 12:27

Also muss ich als kleiner Mann mich erst in Unkosten stürzen um einen Anwalt zu beauftragen damit ich ein Druckmittel habe.


Genau! Und das ist doch genau das Konzept, mit dem nicht nur Condor arbeitet! Wieviel % der Kunden geht wirklich so weit, Ihr Recht via Anwalt durchzusetzen? Lass´es doch mal 50% sein, das rechnet sich immer noch! :ironic:
:urlaub1:

WXYZ

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676

Donnerstag, 13. März 2014, 17:48

Es sind kaum mehr als 50%

Aussitzen, fertig ist die Vorgehensweise.

Und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit leidet das Image der Airline kaum darunter.

677

Samstag, 15. März 2014, 09:36

Anwaltskosten

Hallo Gemeinde,

auch ich hatte die Auseinandersetzung mit Condor. Ohne Anwalt konnte ich Condor nicht zu einer Entschädigung (1200,-Euro) bewegen.
Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte und eine Klage an das Gericht gegangen ist, kam plötzlich ein Verechnungsscheck von Gondor über die geforderte Höhe aber ohne die Honorarforderungen des Anwalts zu berücksichtigen. Nur ohne Urteil bleibe ich auf meiner Selbstbeteiligung von 150 Euro sitzen :ratlos: Daher werde ich das so nicht akzeptieren.

Gruß

Jens


Das scheint jetzt die neue Strategie bei Condor zu sein:

wenn der Anwalt die Ausgleichszahlung fordert wird trotz bestehenden Verzuges nur diese geleistet, eine Kostenerstattung erfolgt nicht mehr. Bis zum Jahreswechsel war das anders.

Wenn vor Zahlung der Condor bereits eine Klage erhoben wurde, sind in jedem Fall die Prozesskosten von Condor zu erstatten. Die Frage, ob die vorgerichtlichen Anwaltskosten zusätzlich zu erstatten sind, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Ich jedenfalls klage für meine Mandanten bei bestehendem Verzug die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit ein, soweit die Ausgleichszahlung vor Klagerhebung geleistet wurde.

Das dürfte für zukünftige Fälle gewisse erzieherische Effekte haben. Hat in der Vergangenheit schon einmal funktioniert.

678

Samstag, 15. März 2014, 10:52

Gut zu wissen, Danke !
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679

Samstag, 29. März 2014, 11:50

Auch verstopfte Toiletten

sind nach Ansicht des Amtsgericht Rüsselsheim / Az. 3 C 1687/11 technische Defekte und keine außergewöhnlichen Umstände. Das gelte auch dann, wenn die Airline alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten erledigt hat. Verstopfte Toiletten seien zwar meist auf unsachgemäßen Gebrauch durch Passagiere zurückzuführen, die Airline müsse jedoch an den Zielorten notwendige Geräte bereithalten, um die Toiletten absaugen zu können.

Quelle + Bericht: tz.de

http://www.tz.de/reise/reisetipps/versto…zr-3441180.html
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Jimi Hendrix

680

Samstag, 29. März 2014, 12:04

Grins :D da muss ich spontan an meine in den 80'er gebuchten Biman Bangladesh Flüge denken (ich war jung und brauchte das Geld!) und den abenteuerlichen Umstieg in Dhaka, da waren die Toiletten grundsätzlich
mit Autoreifen, Hühnerkäfige mit lebenden Inhalt! und jede Menge verpacktes Fleisch besetzt, da die Gänge
schon voll waren :muah: aber es war klasse :chaka:


Edit: sorry, war etwas :OT: :tüte:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. März 2014, 12:08)