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221

Sonntag, 17. Juli 2011, 11:24

Cuate
Betrifft dieses Urteil auch Condor?

222

Sonntag, 17. Juli 2011, 12:48

Kann man fast von ausgehen, wenn man das Amtsgericht Rüsselsheim und die Flugroute Frankfurt-Punta Cana liest.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

223

Sonntag, 17. Juli 2011, 13:20

@ Reise-Freak

aber bedenke bitte das das ein anderer Richter auch anders sehen kann. Das ist kein Grundsatzurteil !!!!!

224

Mittwoch, 20. Juli 2011, 19:01

@ Reise-Freak

aber bedenke bitte das das ein anderer Richter auch anders sehen kann. Das ist kein Grundsatzurteil !!!!!


Das ist mir klar! :hschein:

225

Mittwoch, 27. Juli 2011, 15:52

Morgen Donnerstag erneut Thema bei PANORAMA, 21:45 Uhr, ARD

Keine Entschädigung trotz Verspätung: Warum Flugreisende oft leer ausgehen

....das Luftfahrtbundesamt (LBA), das eigentlich für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist, schaut mehr oder weniger tatenlos zu. Ganze vier Bußgelder hat die Behörde gegen Fluggesellschaften im Jahr 2010 erlassen - bei mehr als 4.700 Beschwerden von Kunden. Und auch ansonsten gibt sich das LBA so einsilbig, dass man fast schon den Eindruck hat, dass die Behörde eher auf Seiten der Airlines denn der Verbraucher steht...


>> Klick zum Thema <<
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

226

Mittwoch, 27. Juli 2011, 15:58

Es bedarf ja eigentlich nicht dieses Hinweises seitens Panorama, ist doch ganz klar geregelt und nachlesbar bei lba.de:

"Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie z.B. Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, obliegt dem Luftfahrt-Bundesamt jedoch nicht. Etwaige Ansprüche sind durch den Fluggast eigenständig durchzusetzen."

Bussgelder, die das LBA gegenüber Airlines verhängen würde, gingen ohnehin nur an die Staatskasse. Und die hat da offensichtlich keinen Bedarf ...
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (27. Juli 2011, 16:00)


227

Mittwoch, 27. Juli 2011, 16:01

Vielleicht hab ich das nun falsch verstanden, aber sind verhängte Bußgelder nicht was anderes als z.B. Ausgleichs/Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz ?(

Cuate, die Frage hat sich nun erübrigt :dackel:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (27. Juli 2011, 16:02)


228

Mittwoch, 27. Juli 2011, 16:02

Genau so ist es. Die Vermischung ist aber gut fürs Sommerloch in der Berichterstattung.

Hobbit, die Überschrift in Deinem Artikel und der Beitrag sagen es ja ganz klar. Aber das sind eben 2 Paar Schuhe.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (27. Juli 2011, 16:04)


229

Donnerstag, 28. Juli 2011, 19:41

Da wollen wir mal hoffen, dass am 2. September und am 8. September, keine Reklamationen
nötig sind. Wir fliegen mit Condor nach Cran Canaria und wieder zurück.

230

Freitag, 29. Juli 2011, 05:49

Ich glaube die üben schon. Die Condor die gestern um 22.45 Uhr aus Antalya kommen sollte landet nun erst heute um 09.45 Uhr in Frankfurt.
War bestimmt eine tolle Nacht für die Gäste am Flughafen AYT.

231

Freitag, 29. Juli 2011, 08:38

Wieso am Flughafen? Die wurden doch bestimmt in einem Hotel in Flughafennähe untergebracht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (29. Juli 2011, 08:39)


232

Dienstag, 9. August 2011, 20:14

Habe den üblichen Ablehnungsbescheid von Condor bekommen. Kann mir jemand einen guten Anwalt nennen?

233

Donnerstag, 11. August 2011, 21:27

Flugverspätung Air Berlin 5.8.2011 Köln-Antalya 6 Std.

Hallo zusammen.

Ich hoffe ich bin im richtigen Thread gelandet und es geht nicht nur um Condor Verspätungen.

Letzten Freitag hat es uns erwischt.Unser Air Berlin Flug von Köln nach Antalya sollte um 7.45Uhr starten.
Die Maschine rollte auch pünktlich los und stoppte dann nach ein paar Minuten.Nach ca. 10Minuten kam die Durchsage des Kapitäns,dass wir nochmal zurück müssten,da der Computer einen Fehler hätte und neu geladen werden müsste.Wir fuhren also wieder zurück und Flughafenmitarbeiter betraten die Maschine und gingen ins Cockpit.Nach mehrmaligen rein und rausgehen und telefonieren seitens der Mitarbeiter kam nach ca. einer weiteren Stunde die Durchsage des Kapitäns,dass die Maschine repariert werden müsse und wir das Flugzeug verlassen müssen.

Im Flughafen bekamen wir pro Person einen 10Euro Gutschein und einen Verspätungsnachweis über 5 Std.Statt um 7.45 Uhr hob die Maschine nach Reparatur und warten auf die neue Crew um 14.00Uhr ab.

Wenn ich richtig informiert bin,steht uns für diese Verspätung eine rechtliche Ausgleichszahlung von 400Euro pro Person zu.

Weiß jemand,ob Air Berlin sich auch so um die Zahlung rumdrückt wie die Condor?????

Habe online gebucht und die Vouchers selbst ausgedruckt.Die Abschnitte der Bordkarten habe ich aufgehoben,muss ich die im Original einreichen oder kann ich Kopien davon wegschicken,denn wenn ich die einmal einreiche sind sie evtl.weg.

Bin sehr dankbar für Antworten,wie ich jetzt vorgehen soll.

234

Donnerstag, 11. August 2011, 21:37

Wenn möglich mach Dir von den Originalen eine Kopie. Wir scannen sie immer ein.
AB möchte immer die Orginals haben. So bei Meilengutschrift.
Wie es sonst mit einer Entschädigung aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Vielleicht hat hier jemand diese Erfahrung mit AB mal gemacht.

235

Donnerstag, 11. August 2011, 21:52

Ganz schlimm finde ich das man daraus noch profit ziehen möchte,lieber das man das Flugzeug epariert anstatt irgendwas passiert,an Ged oder schadensatzansprüche würde ich persönlich nicht im geringsten denken.

236

Donnerstag, 11. August 2011, 21:59

Hallo Linda,

so wie Du das hier schilderst, handelt es sich ja eben um ein technisches Problem. Und da haben Gerichte bis hin zum EU-Gerichtshof in Luxemburg vom 22.12.2008 ja festgestellt, dass dies keine aussergewöhnlichen Umstände für die Airline bedeutet. Rein theoretisch dürfte es also keine Probleme bei der Forderung der Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 und die im nachhinein dazugefügte Flugverspätung bei mehr als 3 Stunden geben.

Nahe Verwandte hatten eine Flugverspätung mit airberlin im letzten Jahr. Da kam nach etwa einem Monat ein Flug-Gutschein der airberlin über 3/4 der geforderten Summe. Ob airberlin problemlos auch den vollen Betrag zahlt, kann ich Dir nicht sagen. Da muß man abwägen zwischen Aufwand und Nutzen. Aber wie gesagt, das liegt jetzt ein paar Tage zurück und ich kenne die aktuelle Verhaltensweise dort nicht. Vielleicht kann da ja noch jemand anders über Erfahrungen berichten.

Gruß cuate

PS: Da ursprünglich zumeist Probleme mit der Condor hier geschildert wurden, ist später daraus "Condor & Co" geworden
Du hast also den absolut richtigen Thread herausgesucht. :ironic:
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Jimi Hendrix

237

Donnerstag, 11. August 2011, 22:03

@mausekind

Das ist ebenso legal und absolut korrekt wie beispielsweise die Nichterstattung und der Verfall eines Tickets seitens der Airline, wenn Du im Stau stehst und das Flugzeug ohne Dich abfliegt.
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Jimi Hendrix

Nate247

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238

Freitag, 12. August 2011, 00:28

Also Original Flugscheine würde ich nicht schicken, sondern Kopien/Scans. Das ist doch keine einmalige Einlösung von Meilen und Co. Hier geht es doch darum seinen Anspruch geltend zu machen und mit einer vorliegenden Buchungsnummer etc. wird eine Airline letztlich nicht bestreiten können, dass man tatsächlich auf der Maschine war. Zur Geltendmachung wird übrigens auch keine Verspätungsbescheinigung benötigt. Die sollte die Airline zwar aushändigen, passiert aber auch nicht immer.
Gruß
Nate

239

Freitag, 12. August 2011, 10:01

Erstmal danke für eure Antworten.Zur Antwort von mausekind schreibe ich jetzt mal nix und denke mir meinen Teil...

@cuate:wenn ich das jetzt richtig gelesen habe,haben deine Verwandten statt Bargeld einen Flug-Gutschein von AB bekommen.Der wäre für uns nicht so nützlich weil wir die typischen Pauschalurlauber sind.

240

Freitag, 12. August 2011, 10:03

Im Zusammenhang mit einer Pauschalreisebuchung werden sie sich vielleicht anders verhalten. Schreib mal hin, präzisiere Deine Forderung und warte das 1. Antwortschreiben ab. Dann kann man immer noch weitersehen.
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