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Nur weil sich jemand an das Äußere oder an nicht gewohnte Laute
stören könnte, darf niemals ein Grund werden, abgelehnt zu werden.
Natürlich darf aber auch kein behinderter oder nichtbehinderter Fluggast
irgendwelche außergewöhnliche Sonderrechte als Selbstverständlich einfordern.
Das erste, was bei jedem Halt gestürmt wurde, war ein Eiscafé. Erstmal gemütlich Cappucchino trinken und dann in Ruhe zur Sehenswürdigkeit. Auch dann, wenn nur 30 Minuten Stopp vorgesehen waren
Das Eine gegen das Andere auszutauschen, kam nicht in Frage. Man war ja schließlich eh schon arm genug dran
Konsequenz wäre gewesen, das Grüppchen irgendwann einfach mal stehen zu lassen und nicht zu warten - macht man aber auch nicht, weil...
Zitat
von Sina
............... Aber jemand, der geistig behindert ist? Rundumbetreuung braucht? Vielleicht in seinen Reaktionen nicht berechenbar ist? Und das Ganze dann im Flugzeug ist nochmal eine andere Hausnummer.
.
bei den anderen Punkten wird es allerdings spannend.