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Epprechtstein

unregistriert

21

Montag, 25. November 2013, 01:34

SCHEIXXE gelaufen! ABER: Akzeptieren ist billiger als Anwalt! Da schaut NIX raus!...

22

Montag, 25. November 2013, 09:23

Hallo Epprechtstein,

wenn jeder so denken würde, dann können die Reisebüros ja machen, was sie wollen. Würdest Du einen Vertragspartner auch einfach aus einem geschlossenen Vertrag entlassen,
obwohl Du ja auch an dem Vertrag gebunden wärst?

Nein, das wollte ich mir nicht bieten lassen, denn wenn ich von der Reise zurückgetreten wäre, dann hätten die garantiert auf Bezahlung der Kreuzfahrt bestanden. Außerdem habe ich Rechtsschutz, also warum mich dann davor drücken? Man hat ja schließlich ein wenig Rückgrad. Außerdem hat ein Bekannter aus Thüringen genau die gleiche Reise gebucht, er wurde kurz vor Abfahrt angerufen,
dass er die Zwischenübernachtung noch nachbuchen muß. Obwohl er genau wie ich, die Busanreise für 99 Euro inkl. Übernachtung gebucht hatte.

Es grüßt Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Epprechtstein

unregistriert

23

Montag, 25. November 2013, 10:07

Dann wünsche ich viel Erfolg, die 3 Tage bis zum 28.11. können wir erwarten...

24

Donnerstag, 3. April 2014, 08:07

Der 28.11.13 ist ja nun schon eine lange Zeit her. Schade, dass uns Aelve nicht daran teilhaben lässt, wie es letztendlich ausgegangen ist. Vllt. nicht so, wie sie es sich erhofft hat? Halt wieder nur jemand, der hier seinen Frust ablässt und dann auf nimmerwiedersehen.

25

Mittwoch, 30. April 2014, 11:34

Elbflorenz Kündigung einer Kreuzfahrt

Hallo,

ich bin nicht jemand, der hier seinen Frust ablassen will und sich dann nicht mehr meldet. Leider habe ich wohl zuviel von meiner Anfrage erwartet.
Als ich meinen Fall geschildert habe, war mein Gedanke, dass einige Forumsteilnehmer hier ähnliches erlebt hätten und deshalb an einem Austausch interessiert gewesen wären. Das war ja leider nicht der Fall, niemand hat wohl einen ähnlichen Fall erlebt bzw. ist auch nicht dagegen vorgegangen.
Das Gericht in Dresden hat die Sache abgelehnt mit der Begründung, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Obwohl ich die Kreuzfahrt
per mail gebucht habe, hinterher bei mail und auch schriftlich mit Sicherungsschein von MSC die Reiseunterlagen erhalten habe, hat der Reisedienst Elbflorenz die Reise einfach so storniert, weil sie selber die Anreise mit Zwischenübernachtung angeboten haben, hinterher dieses Angebot auf der Webseite verändert haben und verteuert haben, was ich dann telefonisch moniert habe bzw. angefragt habe, ob die Reise wie dargestellt mit Zwischenübernachtung sei.
Die anderen Reisenden wurden kurz vor der stattfindenen Kreuzfahrt angerufen, dass sie die Übernachtung kostenpflichtig dazu buchen müssen.
Ich finde dieses Verhalten höchst vertragswidrig. Das Amtsgericht Dresden (der Reisedienst Elbflorenz hat seinen Sitz in Dresden) ist der Meinung,
dass es noch keine Buchung war. was nach meiner Meinung unrichtig ist. Ich habe die Reise online gebucht, schriftlich eine Reisebestätigung bekommen,
diese Reise auch nicht abgesagt, sondern nur nachgefragt, wie die Zwischenübernachtung stattfindet. Da wurde mir am Telefon gesagt, ich hätte die Reise ohne Zwischenübernachtung gebucht und solle die Übernachtung dazubuchen, was nicht stimmt, weil bei meiner Buchung die Anfahrt mit Zwischenübernachtung ausgeschrieben war und auch bereits einen Tag vor der beginnenden Kreuzfahrt begann.

Wenn es so ist, wie das Gericht jetzt geurteilt hat, dann kann jeder Anbieter nach Vertragsabschluß einfach sein Angebot abändern und der Käufer
bzw. in diesem Fall der Reisende muß es dann so hinnehmen, muß dann schlicht mehr bezahlen und lächeln.

Grüße Aelve
:skandal:
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (30. April 2014, 11:38)


26

Mittwoch, 30. April 2014, 12:16

Durch den akzeptierten Gerichtsstand Elbflorenz ist es ja gleichzeitig wohl auch die Bestätigung, dass Elbflorenz als Reiseveranstalter aufgetreten war und nicht MSC-Reisen nur "vermittelt" wurden.

Hast Du das Urteil akzeptiert, rechtlich gesehen?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

27

Mittwoch, 30. April 2014, 12:36

Hallo Cuate,

nein, ich habe das Urteil nicht akzeptiert, sondern ich bin in Berufung gegangen.

Warum meinst Du, dass der Reisedienst Elbflorenz Veranstalter ist, weil der Gerichtsstand Dresden ist? Der Reisedienst Elbflorenz tut so, als
ob er die Reise nur vermittelt hat, also Reisevermittler ist. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass er Reiseveranstalter ist, weil er ja die Busanreise und die Kreuzfahrt zu einer Reise gebündelt hat und auch als Veranstalter überall auftritt. Er hat ja eigene Reiseleiter mit, die die Kreuzfahrt begleiten.
Meiner Meinung nach durfte die Reise nicht durch Elbflorenz gekündigt werden, das ist nirgends vorgesehen. Egal ob als Vermittler oder als Veranstalter.
Elbflorenz hat in einer mail selber eingeräumt, dass die Webseite abgeändert wurde, weil das Angebot noch nicht vollständig war. Sie hatten, als ich die Reise gebucht habe, eindeutig die Anfahrt für 99 Euro inkl. Zwischenübernachtung mit Frühstück angeboten. Später haben sie dann eine Rubrik dazu eingerichtet,
so dass man dann wählen mußte, ob man mit Zwischenübernachtung oder ohne Zwischenübernachtung buchen will, als ich gebucht habe, war diese Auswahl nicht möglich, sondern nur die Busanreise mit Zwischenübernachtung.

Wie kann man dem Gericht denn beweisen, dass der Reisedienst Elbflorenz Veranstalter war? Ich hatte seinerzeit mit der MSC Kreuzfahrtgesellschaft
in München telefoniert, die sagten, dass ich nur mit dem Reisebüro Elbflorenz verhandeln kann wegen der Absage. Außerdem wurde mir dort auch bestätigt,
dass Elbflorenz Kabinenkontingente aufkauft, dadurch natürlich andere Preise bietet.

Viele Grüße Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (30. April 2014, 12:37)


28

Mittwoch, 30. April 2014, 12:41

War davon jetzt ausgegangen, weil Du sonst den Vertrag bei MSC hättest kündigen müssen. Ansonsten kann es doch nur um die "reine An-/Abreise" gehen und nicht um die Komplettreise. Als Außenstehender ist das sicherlich schwer zu beurteilen. Dein Rechtsbeistand müßte da doch Ideen haben, wie man die Situation zum eigenen Vorteil nutzen kann.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

29

Mittwoch, 30. April 2014, 13:05

Vielleicht schaut ja der "Reisrechtsexperte" hier mal vorbei. Wäre sicher interessant seine Meinung dazu zu lesen.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

30

Mittwoch, 30. April 2014, 19:38

Ohne Einblick in die Verträge inkl. AGB's kann man hier nur spekulieren.
Ob nun Reisevermittler oder doch Veranstalter kann man aufgrund der hier aufgeführten
Sachlage nicht eruieren.

Dann müsstest Du doch sämtliche Verträge einscannen, um die Verträge VA/Kunde oder RB/Kunde oder VA/RB
auseinanderzuhalten um zu erkennen, wer nun mit wem einen laut BGH verbindlichen Vertrag
abgeschlossen hat.

Darin entscheidet auch, ob Schadensersatzanspruch besteht.

So kann man das hier nicht final erkennen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

31

Donnerstag, 1. Mai 2014, 11:38

Hallo,

der Reisedienst Elbflorenz hat auf seiner Webseite keine eigenen AGB´s, also gelten die laut BGB. Es ging mir eine ricntige Buchungsbestätigung einer Reise mit MSC Splendida zuzüglich Busan- sowie Abreise vom 23.11.-02.12.2012 zu, ein Sicherungsschein der MSC Kreuzfahrtgesellschaft war dabei.
Wenn ich nun die Zahlung geleistet hätte und nicht mehr beim Reisedienst Elbflorenz nachgefragt hätte, dann wäre soweit alles ok gewesen.
Dann hätten die aber von Elbflorenz, genau wie bei einem Bekannten, der die gleiche Kreuzfahrt buchte, kurz vor Abreise angerufen, dass die Hinfahrt
noch extra 30 Euro pro Persone kostet, weil für Zwischenübernachtung Kosten entstehen. Ich war jedoch verunsichert, weil auf der Seite Elbflorenz
plötzlich zwei Kategorien vorhanden waren und zwar gab es die Wahlmöglichkeit Busan- sowie Abreise ohne Zwischenübernachtung für 99 Euro
und Busan- und Abreise inkl. Zwischenübernachtung mit Frühstück für 129 Euro. Als ich die Reise per Internet gebucht habe, gab es nur
Busan- sowie Abreise mit Zwischenübernachtung/Frühstück für 99 Euro. Die Webseite wurde also im nachherein abgeändert. Ich habe es alles abgespeichert, einen Screenshot erstellt und auch an Elbflorenz gefaxt. Die Mitarbeiterin am Telefon behauptete nun, dass ich OHNE Übernachtung gebucht hätte, weil ich ja nur 99 Euro auf meiner Rechnung stehen hatte. Das stimmte nicht. Meine Reiseunterlagen sagen aus, dass ich eine Reise ab dem 23.11. bis 02.012.2012 gebucht habe, die Kreuzfahrt selber begann in Savona am 24.11.2012 und endete am 01.12.2012 in Savona.
Also war auch auf der Buchungsbestätigung die Übernachtung inkludiert, die Rückreise war ohne Übernachtung angegeben.

Selbst, wenn der Reisedienst Elbflorenz die Kreuzfahrt nur vermittelt hätte, hätten sie die nicht einfach stornieren können, dann wäre ein Vermittlungsvertrag
zustande gekommen. Die Busan-sowie Abreise konnte man alternativ dazubuchen, man hätte ja auch ohne An- sowie Abreise die Reise buchen können.
Die Busreise wurde durch den Reisedienst Elbflorenz organisiert, so dass wir der Meinung sind, es wurde ein Paket geschnürt auf Busan- sowie Abreise,
einer Übernachtung mit Frühstück und Kreuzfahrt. Das sieht das Gericht so nicht, es wird von denen verneint, dass der Reisedienst Elbforenz
ein Reiseveranstalter ist. Aber dann hätte trotzdem der Vermittler nicht die Reise kündigen dürfen, genau wie wir nicht mehr kündigen konnten. Ich habe mehrmals hingemailt und auch gefaxt, dass wir die Kündigung oder Stornierung, wie Elbflorenz es immer ausdrückte nicht hinnehmen wollen.

Es grüßt Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

32

Donnerstag, 1. Mai 2014, 12:15

Wie war die Rechnungs-/Bestätigungserstellung?
War die An-/Abreise separat auf einer Rechnung von Elbflorenz,
oder Atlantic Seereisedienst (gleicher Vermittler)?

Hast Du eine separate Rechnung mit der eigentlichen Kreuzfahrt von MSC erhalten?

Oder ist alles komplett auf einer Rechnung von Reisedienst Elbflorenz ?
Wenn ja, ist dort vermerkt, dass der Reisedienst als Vermittler fungiert?

Das Reisebüro hat tatsächlich keine eigenen AGB's....hab ich so auch noch nie gesehen :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

33

Donnerstag, 1. Mai 2014, 12:33

Hallo Dodo,

es war nur eine Rechnung vom Reisedienst Elbflorenz, auf der die An- sowie Abreise mit Bus sowie Kreuzfahrt drauf stand und sich dann die Gesamtsumme von 798 Euro ergab. Ich bin gerade in unserem Ferienhaus in Schweden, so dass ich erst am Samstag die Rechnung einscannen und Dir mal mailen kann. Auf einem Bewertungsportal habe ich gesehen, dass dort jemand schreibt, dass Atlantic Seereisedienst nur Busfahrten mit Übernachtung anbietet. Genauso steht es auch regelmäßig bei den angebotenen Busfahrten vermerkt.
Es geht ja auch gar nicht anders von Norddeutschland aus zu machen. Die vom Reisedienst Elbflorenz haben sich wahrscheinlich auf ihrer Webseite entweder vertan oder sich verkalkuliert. Da haben sie einige Tage später dann einfach eine zweite Rubrik eingerichtet, bei der dann die Wahl war zwischen Hinfahrt ohne Übernachtung für 99 Euro und Hinfahrt mit Zwischenübernachtung für 129 Euro.
Als ich dort dann nachfragte, wie es mit unserer Buchung sei, als es nur eine Rubrik gab, sagte die Mitarbeiterin, ich müsse die Übernachtung kostenpflichtig dazubestellen. Als ich dann wissen wollte, wann denn jeweils die Busse ab Hannover abfahren, falls ich ohne Übernachung fahren würde, sagte sie am Telefon,
sie kündigt den Vertrag, weil ich nicht bereit wäre, die Differenz dazuzubezahlen. Ich finde dieses mehr als unlauter. Wir selber vermieten auch Ferienwohnungen an der Ostsee bzw. Ferienhäuser in Schweden. Wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe, kann ich auch nicht im Nachherein die Kosten erhöhen und dann sagen, falls es nicht akzeptiert wird, storniere ich den Vertrag. Das könnte man ja dann immer so machen, wenn man nachträglich den Vertrag nicht einhalten will.

Es grüßt Dich Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (1. Mai 2014, 12:35)


34

Donnerstag, 1. Mai 2014, 12:45

Dann muß ich mich cuate anschließen, Dein RA war wohl irgendwie nicht ganz helle ;( ...sorry,
aber wenn ich so eine Rechnung an Kunden verschicken würde, bin ich VA lt. BGB mit allen Rechten
und Pflichten.

Elbflorenz kauft enorme Kontingente, um die Preise überhaupt so niedrig halten zu können, verbunden
mit selbstarrangierten An-/Abreisepakete inkl. Übernachtung ist er eindeutig VA, von daher
hätte der Sicherungsschein schon mal gar nicht von MSC kommen dürfen, sonder von Elbflorenz.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

35

Freitag, 2. Mai 2014, 02:57

Meine Fresse.........wegen 30.- Euro bei einer Kreuzfahrt..... :mööööööp:

Epprechtstein

unregistriert

36

Freitag, 2. Mai 2014, 03:03

Bei einem Budget von 798€ inclusive Tipp ein entscheidender Betrag! :patschi: fast 8%!

37

Freitag, 2. Mai 2014, 09:11

Nur zur Klarstellung:

Natürlich geht es nicht um 30 €, sondern um die Kündigung der Gesamtreise.
Nachdem der Teilnehmer, was sein gutes Recht ist, die An- und Abfahrt herausgenommen haben wollte.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

38

Sonntag, 4. Mai 2014, 18:55

Hallo Cuate,

danke Dir für Deinen Beitrag. Im Gegensatz zu einigen Teilnehmern hier, die einiges mißverstanden haben, ist es genauso wie Du schreibst.
Es geht um die Art und Weise wie der Reisedienst Elbflorenz mit seinen Kunden umgeht. Sie bieten auf ihrer Webseite eine Busan- sowie Abreise für 99 Euro an, bestätigen dieses dann auch und plötzlich wollen sie eine Preiserhöhung von 30 % auf die Busreise durchsetzen. Wir hätten ja sogar die 30 Euro - also 30 % - auf die Busfahrt noch hinzubezahlt, aber der Reisedienst Elbflorenz konnte 12 Tage vor Abreise immer noch nicht angeben,
wann die Busreise ab Hannover beginnt. Wir mußten ja schließlich noch die Bahnfahrt bis Hannover buchen. Ich kenne jemanden, der die gleiche Kreuzfahrt mit Busanreise für 99 Euro inkl. Übernachtung gebucht hat, diese Person wurde kurz vor Beginn der Kreuzfahrt aufgefordert,
die Übernachtung (die laut Ausschreibung inklusive war) kostenpflichtig hinzuzubuchen.
Unser Anwalt hat alles richtig gemacht, er hat mehrmals darauf hingewiesen, dass der Reisedienst Elbflorenz der Veranstalter ist.
Diese streiten es ab, obwohl auch MSC die Aussage gemacht hat, dass ich nicht bei MSC die Stornierung beanstanden kann, sondern der Reisedienst Elbflorenz mein Ansprechpartner sei.
Nur weil ich wissen wollte, wann die Busreise mit oder ohne Übernachtung beginnt, haben die einfach den bestehenden Vertrag gekündigt,
gemailt haben sie dann, dass sie den Vertrag kostenfrei storniert haben, als ob wir es so gewollt haben. Ich habe jedoch mehrmals einer Kündigung oder Aufhebung des bestehenden Vertrag widersprochen.
Ich wollte im Grunde hier gar nichts mehr weiter diskutieren, weil es immer Forumsteilnehmer gibt, die nicht alles richtig deuten können und dann noch sarkastische Kommentare hier lostreten.

Also nochmals, es ging nicht um 30 Euro, sondern darum, dass der Reisedienst Elbflorenz die Gäste täuscht und an ihrer Webseite manipuliert.
Die ganze Zeit behauptete die Mitarbeiterin, dass ich hätte zwischen Busanreise mit Übernachtung oder ohne Übernachtung hätte wählen können,
das war aber nicht der Fall, diese Wählfunktion wurde erst mehrere Tage nach meiner Onlinebuchung eingeführt, weil die sich scheinbar verkalkuliert haben. Bei meiner Buchung stand eindeutig, dass die Busanreise mit Zwischenübernachtung und Frühstück ist und einen Tag
vor der eigentlichen Kreuzfahrt beginnt, also war ja die Übernachtung inkludiert.

Grüße Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Epprechtstein

unregistriert

39

Montag, 5. Mai 2014, 01:42

Unser Anwalt hat alles richtig gemacht,

Sorry fürs nachhaken! Aber dem Anwalt bei einem verloren Prozess dieses Lob auszustellen, halte ich für fragwürdig! :denk: