Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Du kannst den Check sogar einlösen ABER Vorher muss ein Schreiben raus, dass Du den Check als Anzahlung betrachtest und Du ihn deshalb nur unter Beibehaltung Deiner Forderungen akzeptierst und dann du ihn wenn Du bis zum.... nichts hörst deshalb als Anzahlung vereinnahmen wirst :hehe:
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (3. August 2013, 23:56)
mehr Kenntnisse erworben, als mein Anwalt jemals hatte.