Der Benutzer einer hoteleigenen Schwimmbadanlage kann davon ausgehen, dass das Schwimmbecken unterhalb einer Sprungeinrichtung eine
ausreichende Tiefe aufweist.
Es ist natürlich tragisch, im Nachhinein für die eingebüßte Gesundheit Ansprüche einklagen zu müssen. Eine optimierte, vorausschauende Überwachung seitens der Hotelbetreiber ( und in 2. Linie der Reiseveranstalter ) wäre der sinnvollere Weg. Offenbar gibt es da immer noch Lücken im System. Aber wie überall: Nachher ist man schlauer.
Viele Grüße cuate