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Mittwoch, 18. Juli 2012, 15:39

Veranstalter haften nicht für Rattenplage

Zumindest dann, wenn es um das Umfeld eines Reisezieles oder um einen öffentlichen Strand geht, der 700m vom Hotel entfernt war. Dafür habe der Reiseveranstalter keine Verantwortung.

Amtsgericht Köln, Az:133 C 220/11

Im Detail: http://www.rundschau-online.de/koeln/koe…6,16640750.html
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Sternedieb

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2

Mittwoch, 18. Juli 2012, 16:36

Zumindest dann, wenn es um das Umfeld eines Reisezieles oder um einen öffentlichen Strand geht, der 700m vom Hotel entfernt war.


Das gehört fast schon wieder zu den skurrilen "Reisereklamationen".

Allerdings hatte das Ehepaar auch wegen einem verstopften Abfluss der Dusche und über nicht vorhandenes Toilettenpapier geklagt. Auch wurde wegen Handtücher geklagt, die tagelang nicht gewechselt worden seien.

Auch hier gab es: Nichts!

Weil die Beschwerden erst am vorletzten Tag des 14-tägigen Urlaubs eingereicht wurden.

Und da sind wir wieder mal beim Thema der unverzüglichen Beschwerdepflicht. :hschein:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Fitschi

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3

Mittwoch, 18. Juli 2012, 20:12

Weil die Beschwerden erst am vorletzten Tag des 14-tägigen Urlaubs eingereicht wurden.

Also wenn ich keine frischen Handtücher krieg, dann warte ich keine 10 Tage, bei einem verstopften Abfluss keine 5 Minuten und beim fehlenden WC-Papier keine 5 Sekunden....
Die Leute haben schon irgendwie an Pascher..nee?
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4

Donnerstag, 19. Juli 2012, 12:50

@ Fitschi

für viele ist die Sprache das Problem. Und in manche Hotels kommt die Reiseleitung eben nur alle paar Tage mal... trotzdem - wenn es solche Punkte gibt, ruft man zur Not auch beim RV in Deutschland oder wo auch immer an.
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summerdream

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5

Donnerstag, 19. Juli 2012, 13:05

Also für Handtücherwechsel oder fehlendes Toilettenpapier brauche ich keine Sprachkenntnissse. Das kann man auch so klären. Schmutziges Handtuch zur Rezeption mitnehmen oder die leere Papierrolle. Versteht jeder. Hat zumindest bisher immer geklappt. Da brauche ich auch keine Reiseleitung dafür, sondern erst wenn man wirklich nicht weiter kommt.

Laute Hotelgäste sind ein heikles Thema. Oft bemüht sich das Hotel ja und spricht mit den Lärmverursachern, leider nicht immer mit Erfolg.

Man muss, wenn möglich, dem Hotel die Möglichkeit geben Reisemängel abzustellen und nur wenn das nicht klappt kann manGeld zurück verlangen oder klagen.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

6

Donnerstag, 19. Juli 2012, 13:40

Der direkte Kontakt zum Hotelier ist oft der schnellste Weg.

Allerdings gilt das nicht als "gemeldete Reklamation" beim Veranstalter.
Da kommen Pauschalreisegäste nicht drum herum, wenn das Problem sich nicht
abstellen lässt. Und es gilt bei berechtigtem Mangel: Meldung je eher, desto besser.

Damit der RV die Gelegenheit hat, den Mangel im überschaubaren Zeitraum zu beheben
oder eben nicht. Was dann wiederum die Grundlage für eine Minderung wäre. Soweit berechtigt.

Siehe oben.
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summerdream

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7

Donnerstag, 19. Juli 2012, 13:52

Das wäre der nächste Schritt gewesen, zur Reiseleitung, wenn es beim Hotelier nicht geklappt hätte. Aber bisher hat das prompt geklappt.
Natürlich macht auch der Ton die Musik und mit einem freundlichen Lächeln kommt man schnell weiter.
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8

Donnerstag, 19. Juli 2012, 13:57

Natürlich macht auch der Ton die Musik und mit einem freundlichen Lächeln kommt man schnell weiter.

Auch bei Ratten!? ?(
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

summerdream

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9

Donnerstag, 19. Juli 2012, 14:00

Nee die fallen da nicht drauf rein :help:

Die Rede war von schmutzigen Handtüchern und leeren Toilettenpapierrollen.
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