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hier im Forum. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lirodi« (18. Juni 2012, 16:34)
Wir hatten mal 'nen Flugunser geplanter Abflug ab Köln in die Türkei soll um 23.35 h gehen. Was ist, wenn der Abflug tatsächlich erst am Folgetag ( z.B. um 0.15 h ) erfolgt ? Kann man dann Ansprüche gegenüber dem RV oder der Airline geltend machen, da man ja eigentlich nicht am geplanten Abreisetag in den Urlaub gestartet ist.
23:05 Uhr oder so ähnlich. Ich hab dann Kontakt mit dem RV aufgenommen, allerdings wegen einer anderen Frage. Da sagte die Dame von sich aus: "Das sind aber bescheidene Flugzeiten - sie sind ja erst am nächsten Tag am Urlaubsort!"
rein rechtlich wäre uns die Erstattung, denke ich, nicht zugestanden.
durch die kurzfristige verlegung der flugzeiten kann das ja jeden treffen. wir haben für einen abflug um 6.00 uhr morgens extra etwas tiefer in die tasche gegriffen, wäre ja auch schade, wenn das nicht klappt.