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Dies unterstreicht wieder einmal meine Meinung zum Reisepreis-Sicherungsschein: Seriöse Unternehmen brauchen ihn nicht und bei denen, die Schindluder damit betreiben, bleibt der Reisende mit seinen eigentlich "gesicherten" Ansprüchen auf der Strecke. Eine echte Luftnummer.
nein.
Bedeutet "praktisch" - man hat keinen Schutz, kann aber im Versicherungsfall mittels dieses Sicherungsscheins "seine Ansprüche" beim Sicherungsgeber einklagen und auch die eigenen Mehraufwendungen zurückverlangen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Oktober 2010, 08:45)
Denn die zuständige Insolvenzversicherung der Zurich Versicherung AG ist der Meinung, es handle sich bei der abgebrochenen Kreuzfahrt gar nicht um einen Versicherungsfall. Weil die Reise nicht ausdrücklich wegen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, sondern offiziell wegen eines Maschinenschadens abgesagt wurde. Insolvenz meldete der Veranstalter erst zwei Wochen später an.
ach übrigens habe im oktober gebucht und im november voll bezahlt
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. Mai 2012, 21:39)
,das war mir neu,werde es mir in zukunft überlegen.war bis jetzt auch immer der meinung ...weg ist weg...hmm ist eventuell ein gutes thema in einem anderen thread weil ich denke das doch einige so denken wie ich,gerade mit familie wäre es schade wenn das ganze geld weg wäre und der urlaub würde ins wasser fallen.es gibt doch den einen oder anderen mit familie der das geld gerade liegen hat und den urlaub lange im vorraus plant.wer kann heute denn noch 3-4000 euro zweimal hinlegen für den urlaub.für mich wenn ich noch mit meinen kindern in urlaub fliegen müsste wäre das ein sehr wichtiger und dankbarer hinweis
das ist aber bei manchen ebenfalls ein entscheidender Grund den Großteil schon im Vorhinein zu bezahlen. Auf unserer Buchungsbestätigung steht zum Beispiel: Restbetrag fällig bis xx.xx.xxxx . Ich möchte nicht wissen wieviele diese Frist übersehen - wirklich übersehen. Als ob der RV gerade danach hofft das der Kunde die Frist verstreichen lässt um eine Mahngebühr zusätzlich einzuhebenAber der Zeitpunkt der Zahlungen macht eben den entscheidenden Unterschied.
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ja