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Mittwoch, 16. Februar 2011, 08:28

EU-Recht: Verspätung bei Busreisen

Ab Ende 2013 steht Busreisenden im Linienverkehr ab 250km (Charter wie Fahrten zum Weihnachtsmarkt sind ausgeschlossen) ein Recht auf Entschädigungen für Verspätungen zu. Bei Verspätungen werden gestaffelt bis zu 100 Prozent des Fahrpreises fällig. Falls die Abfahrt sich um mehr als 90 Minuten verzögert und kein Anschluss möglich ist, sollen Reisende eine Hotelübernachtung von bis zu 80 Euro bezahlt bekommen. Bei extremen Wetterbedingungen gilt dies nicht.

Quelle: Welt online
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."