Trotz Rückenschmerzen hatte ein Urlauber eine Südamerikareise gebucht. Zuvor war ein Facharzt für Orthopädie zu der Erkenntnis gekommen, er könne an der Wirbelsäule und dem Hüftgelenk nichts feststellen. Nach der Festbuchung und weiteren Schmerzen wurde mit Hilfe eines MRT der Bandscheibenvorfall und eine notwendige Operation festgestellt.
Die Reise-Rücktrittskostenversicherung lehnte die Kostenübernahme ab, weil wegen der bereits bei der Reisebuchung bekannten Beschwerden keine unerwartete schwere Erkrankung des Klägers vorgelegen habe.
Das Gericht befand, dass das Beschwerdebild des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Buchung der Reise nur insoweit maßgeblich war, als sich hieraus hinreichende Anhaltspunkte für eine schwere Erkrankung ergeben. Anderenfalls kommt es für die Frage des Vorliegens einer unerwartet schweren Erkrankung auf die definitive ärztliche Diagnose einer schweren Erkrankung an; diese erfolgte vorliegend unstreitig erst am 11./12. Dezember 2007 und damit nach der Buchung der Reise.
Die Versicherung musste die Kosten des Reiserücktritts nach Abzug des Eigenanteils
in Höhe von gut 6000 Euro übernehmen.
Urteilsabschrift OLG Koblenz 10 U 613/09
Häufig lehnen Versicherungen wegen einer Vorerkrankung die Kostenübernahme ab. Das sollte man tatsächlich im Einzelfall prüfen.