Die Frage, die sich stellt: Ist das von der Logik her auch auf die Reisebranche übertragbar?
Sorry, aber diese Rabattgeberei - welche noch nicht einmal eingelöst werden können - verblenden jeden Pauschaltourist....
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Berlin ... ehemals Kairo, Malaga, Mailand, Istanbul, Marrakesch
Beruf: Reisebüroinhaber ... vorher Studienreiseleiter

Wenn dessen Argument tatsächlich stichhaltig wäre, habe ich (und wohl auch viele von Euch) mich wohl im Wachkoma befunden, als ich "für ein erkennbares Missverhältnis zur angebotenen Leistung" für den Betrag von 9€ quer durch Europa, für 29€ bis auf die Kanaren und für 99€ bis nach Florida geflogen bin...oneway sei der Ordnung halber ergänzt
Ich lese schon wieder Amtsrichter
Womit Du unzweifelhaft recht hast! Und natürlich muss man auch einem Verkäufer zugestehen, dass er mal einen Fehler macht!
Trotzdem ist es laut dem deutschen Recht so, dass wenn du im Laden z.B. einen Fernseher der regulär z.B. 799 Euro kostet aber für 499 € ausgezeichnet ist, findest - diesen nicht bekommst, wenn der Händler sagt, dass die Auszeichnung falsch ist.
Ich stoße mich auch hauptsächlich an der Begründung des Richters, dass der Käufer hätte erkennen müssen, das es zu billig angeboten wurde. ...... Diese Begründung ist jedenfalls fernab der Realität....