Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Sonntag, 5. August 2012, 17:27

Kann man im Pauschalurlaub verlängern?

Hallo zusammen,

habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden. Wie ist es denn wenn man in seinem Urlaub gerne
noch 2 bis 3 Tage dranhängen möchte, wenn einem das Hotel so gut gefällt o. die Kids nicht mehr heim
wollen :chaka:
Hintergrund ist der, daß wir ursprünglich ein teureres Hotel in der Türkei gebucht hatten und jetzt aber
auf ein günstigeres umgebucht haben (Villa Side Residence zu Gypsophila). Das andere wäre mit 10 Tagen
zu teuer gewesen, das Gypsophila wäre aber ok. Soll ich schon jetzt (wir fliegen erst Ende August) wieder
den RV ärgern und gleich fragen ob man von 7 auf 10 Tagen aufstocken kann o. soll ich es vor Ort versuchen?
Hat schon jemand Erfahrungen damit gehabt? Übrigens Neckermann ist der RV.

Gruss
Ksenia

2

Sonntag, 5. August 2012, 17:43

Ich meine zu wissen, dass man drei Wochen vor Urlaubsantritt beim Veranstalter nichts mehr ändern kann. Vor Jahren waren wir mal in einer ähnlichen Situation - da mussten wir allerdings aus beruflichen Gründen verkürzen....

Ich würde bei Neckermann anrufen und fragen, ob es möglich ist. Mehr als nein sagen geht ja nicht!
Der nächste Urlaub kommt bestimmt! :yippie:

3

Sonntag, 5. August 2012, 17:46

ja würde auch vorher fragen - denn wenn es möglich ist ist es sicherlich einfacher wie vor Ort da man ja schon einiges dann ändern muss

eben und mehr wie nein sagen können sie ja nicht

wenn das Hotel Kapazitäten frei hat und es Flüge gibt wird es sicherlich kein Problem sein
Et kütt wie et kütt

Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Sonntag, 5. August 2012, 17:46

Hallo,

Du ärgerst damit keinen...ich würde jetzt fragen in der Regel sollte das sogar kostenlos sein.....wenn jetzt Gebühren erhoben werden, dann kannst Du immer noch mal vor Ort fragen...so hast Du dann 2 Möglichkeiten zu fragen also würde ich gleich Morgen beim Reisebüro anrufen :go:

5

Sonntag, 5. August 2012, 17:48

Ich würde auch eher vor Urlaubsantritt beim RV anfragen.

Wir haben mal im Urlaub den RL gefragt ob es möglich wäre zu verlängern - rein interessehalber. Die Antwort damals war: Sofern Flüge und Hotelzimmer vorhanden sind wäre das möglich. Ob evtl. Umbuchungsgebühren angefallen wären daran kann ich mich leider nicht mehr erinnern :sorry:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

6

Sonntag, 5. August 2012, 18:02

Hallo

ich habe mal vor Reiseantritt kurzfristig verlängert, hatte 1Woche gebucht, dann auf 2 Wochen umgebucht,
das hat nichts gekostet.

Dann wollte ich mal bei einem Pauschalurlaub vor Ort den Rückflug verschieben, ohne das Hotel weiter zu nehmen,
da wollte der Veranstalter ITS 300 Euro od. DM , bin mir nicht mehr sicher welche Währung, Gebühr.

Liebe Grüße Annerose
Infos-Ferienunterkünfte-Ausflüge - www.mauritius-tipps.de

7

Sonntag, 5. August 2012, 18:22

Unbedingt vor der Reise klären, @pantelino.
Wenn Du vor Ort umbuchst, musst Du auf alle Fälle damit rechnen, dass der Flug teurer ist (kann auch jetzt der Fall sein), und die Mehrkosten werden Dir selbstverständlich berechnet. Dann muss man klären: gibt´s Zimmer im Hotel, gibt es Rückflüge zum Wunschtermin? Alles in allem ist das unentspannt und zudem vergeudest Du wertvolle Urlaubszeit bei der Organisation.

Grundsätzlich kann man Pauschalreisen verlängern, empfindliche Gebühren werden dafür nur bei den X-ler berechnet, die betrachten nämlich jede Änderung als Storno und Neubuchung.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

8

Sonntag, 5. August 2012, 20:03

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Dann werde ich morgen mal direkt Neckermann kontaktieren und fragen ob es mit dem späteren Rückflug und dem Hotelzimmer klappt. Ich hätte ja auch selbst beim Umbuchen direkt mal fragen können aber da war ich erstmal froh, daß wir überhaupt noch einen Platz im Gypsophila bekommen haben. Wenn es klappt dann ist es ok und wenn nicht, dann ist es auch nicht weiter tragisch. Ich gebe Euch morgen Bescheid ob es geklappt hat. Ganz toll ist dieses Forum hier. Bin immer wieder begeistert :danke:

9

Sonntag, 5. August 2012, 23:17

falls du im Reisebüro gebucht hast, kannst duch auch dort morgen früh anrufen.
Lg annerose
Infos-Ferienunterkünfte-Ausflüge - www.mauritius-tipps.de

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

10

Montag, 6. August 2012, 07:47

Grundsätzlich ist es möglich, einen Pauschalurlaub zu verlängern, wenn das Hotel freie Kapazitäten hat und noch Rückflugplätze frei sind. Der Mehrpreis für die zusätzlichen Übernachtungen und ggf. den Rückflug (bei klassischen Pauschalreisen eher seltener) muss man halt zahlen.

Das kann auch vor Ort kurzfristig über die Reiseleitung organisiert werden, aber ich empfehle auch, die Verlängerung im Vorfeld beim Reisebüro bzw. beim Veranstalter anzufragen. Denn bei einer Verlängerung über die Reiseleitung vor Ort ist es manchmal gerade in Ferienzeiten so, daß der spätere Rückflug nur auf Standby - Basis möglich ist. D. h., man hat keine fest bestätigten Rückflugplätze, sondern kommt nur dann mit, wenn sich am Flughafen herausstellt, daß noch Plätze frei sind. Meistens funktioniert das zwar reibungslos, in Ausnahmefällen kann es aber auch passieren, daß man nicht zum gewünschten Flughafen zurückfliegen kann, sondern auf einen anderen Flughafen ausweichen muss. Meist läuft zwar alles glatt, aber wenn man wirklich zum Ausnahmefall wird und statt nach Stuttgart z. B. nach München zurückfliegen muss, ist es nicht so toll.

Von daher ist eine Verlängerung im Vorfeld direkt über den Veranstalter/ das Reisebüro doch deutlich entspannter. Solange es sich nicht gerade um einen X - Veranstalter mit tagesaktuellen Preisen handelt, geht das Ganze in aller Regel auch problemlos.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

11

Montag, 6. August 2012, 09:54

Ich habe schon mehrfach verlängert, unproblematisch bei Öger und Tui. Man prüfte die freien Plätze und gab erst dann die Zusage. Die Reservierungen waren fest und schriftlich bestätigt.

Anders war es bei Neckermann. Hier ließ man mich unterschreiben, keine Ansprüche an den Reiseveranstalter. Der Flug war auf Stand by Basis. Ich wußte bei der Abreise im Hotel noch nicht ob ich überhaupt nach Deutschland fliegen kann. Doch ich mußte unbedingt an diesem Tag zurückfliegen aus privaten Gründen. Stand by heißt, kurz vor meiner Ankunft in Antalya hätte man den freien Platz verkaufen können und ich hätte gucken können, wo ich bleibe. Es klappte mit dem Rückflug, doch seit dieser Zeit habe ich nie mehr Neckermann gebucht.

Die Verlängerung sollte wegen gesundheitlicher Probleme sein, doch es war ein Fehler. Die Sorge um den Rückflug, klappt es oder nicht, machte den ganzen Erholungseffekt zunichte. Streßfaktor hoch drei..

12

Montag, 6. August 2012, 10:09

Solange es sich nicht gerade um einen X - Veranstalter mit tagesaktuellen Preisen handelt, geht das Ganze in aller Regel auch problemlos.


Die vermeintliche Sonderstellung von X-Veranstaltern wurde in der letzten Zeit schon mehrfach von Gerichten zurechtgerückt. Es handelt sich in jedem Fall um eine Pauschalreise. Die internen evtl. Besonderheiten dieser RV haben die Gerichte bislang meist nicht interessiert. So beispielsweise bei den erhöhten prozentualen Anzahlungen ( nur max. 20% sind in Deutschland zulässig ) und auch bei der Restfälligkeit der Reisezahlung ( erst 30 Tage vor Beginn der Reise ).

Entsprechend würde es nicht verwundern, wenn auch Umbuchungen bei allen Veranstaltern entsprechend gleich zu behandeln sind.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 8. Dezember 2008 · Az. 16 U 49/08 beispielsweise die Klausel, wonach eine Umbuchung wie ein Reiserücktritt mit Neuabschluss zu behandeln wäre, gekippt.

Wie immer ist dieses Beispiel ein Einzelfall und andere Entscheidungen sind möglich. Ob die Beklagte Revision beim BGH eingelegt hat, ist mir aktuell nicht bekannt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Molly

Master Amigo

Beiträge: 3 705

Wohnort: Bergisches Land

Beruf: Minna ;o)

  • Nachricht senden

13

Montag, 6. August 2012, 12:54

Bisher habe ich nur die Erfahrung bei Verkürzung einer Pauschalreise gemacht. Das haben wir vor Ort mit der Reiseleitung besprochen,
diese hat sich nach einem Rückflug erkundigt und es hat geklappt. Es lag dabei aber auch im Interesse des Veranstalters uns so schnell
wie möglich nach Hause fliegen zu lassen und dies ohne irgendwelche Extrakosten.

14

Montag, 6. August 2012, 16:39

Leider können wir nicht verlängern, Rückflüge sind alle belegt und das Hotel ist auch ausgebucht. Ein Versuch war es wert.

15

Montag, 6. August 2012, 18:55

@cuate
Ein löbliches Urteil zwar, aber im Bezug auf die Aussage zur Umbuchung (später als 31 Tage vor Reiseantritt) nicht ganz so konsequent in der Umsetzung.
So findet man in der AGB etlicher X-Veranstalter nach wie vor folgenden Passus:

"Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei
Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie
Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden
Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden.
Das gilt auch für Flugumbuchungen,
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts ..."

Es bleibt also im Grunde dabei, dass Flexibilität bezüglich geänderter Reiseplanung beim dynamic packaging weniger gegeben ist, als bei den klassischen Pauschalbuchungen.

@barula
Ein Stand-by Angebot für den Rückflug ist nicht "veranstalterspezifisch".
Es wird vielmehr dann unterbreitet, wenn man eben keine zusicherbaren Kontingente mehr hat auf dem vom Reisenden gewünschten Flug. Das kann Dir also bei jedem anderen Veranstalter auch passieren, maßgeblich ist schlicht und ergreifend die Vakanz.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

16

Montag, 6. August 2012, 18:58

Es bleibt also im Grunde dabei, dass Flexibilität bezüglich geänderter Reiseplanung beim dynamic packaging weniger gegeben ist


Stehen zumindest auf wackligen Füßen, diese AGB's.
Ich muß es ja nicht austesten, buche weder X noch Y :ironic: (wenn vermeidbar)
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

17

Montag, 6. August 2012, 19:24

@cuate
Ich auch nicht, aber die die es tun, sollten die "Risiken und Nebenwirkungen" kennen.
Es ist zudem auch nicht Legion, dass man immer einen Verbraucherschutz auf der Klägerseite hat, und selbst dann ist es ggf. so, dass die Kosten verlangt und vorgestreckt werden müssen mit dem Risiko, sie - wenn überhaupt! - erst nach Jahren wieder zugesprochen zu bekommen.

Die Botschaft war im Grunde: Ein Urteil liest sich für den Verbraucher gern zunächst wie ein toller Durchbruch in Sachen seiner Interessen, und schwupps beauftragt der Veranstalter seine findigen Juristen mit der Formulierung neuer Schwammigkeiten, um alles wieder mehr oder weniger in den alten Zustand zu versetzen - tendenziell den verbraucherungünstigen.

Auch Botschaft ist allerdings: Wenn sich ein Veranstalter auf seine Vertragsbedingungen beruft, muss das noch längst nicht heißen, dass solche Knebelabkommen auch gerichtlich bestätigt werden - so ganz unwichtig ist dieser Aspekt aus Verbrauchersicht ja nicht!
:ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

18

Montag, 6. August 2012, 20:10

Anders war es bei Neckermann. Hier ließ man mich unterschreiben, keine Ansprüche an den Reiseveranstalter. Der Flug war auf Stand by Basis. Ich wußte bei der Abreise im Hotel noch nicht ob ich überhaupt nach Deutschland fliegen kann.


So kenne ich es auch noch aus meiner Reiseleiterzeit (lang ist's her :pfft: ). Fand ich immer blöd für die Gäste - da gefällt es ihnen so gut, daß sie länger bleiben wollen und zum Dank gibt's nichtmal einen gesicherten Rückflug hmpf Bin ja dienstlich zu der Zeit auch immer Standby geflogen und wusste daher selbst, wie das ist. Ich habe mir allerdings im Zuge der Klärung, ob eine Verlängerung flugtechnisch theoretisch möglich wäre, immer auch die Information beschafft, wie viele Plätze auf den in Frage kommenden Flügen noch frei sind. Denn wenn z. B. 1 Woche vor dem geplanten Rückflugdatum noch 50 Plätze frei sind, ist die Chance sehr gut, daß der Rückflug reibungslos läuft. Waren nur noch 1-2 Plätze frei, habe ich das den Gästen auch gesagt und sie entweder von einem anderen Flughafen überzeugt oder ihnen von der Verlängerung abgeraten.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Ähnliche Themen